5 Jahre Haft für Brandanschlag – danach ist der Täter dauerhaft ruiniert

Von Daniel NierenzAllgemeines0 Kommentare

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Hagen wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena zu 5 Jahren Strafhaft bestätigt, was dadurch rechtskräftig wurde.

Der 4. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten, das ihn wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt hatte, verworfen. Der Täter drang gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in ein zur Flüchtlingsunterkunft umgebautes Mehrfamilienhaus in Altena ein, in das am Vortag zwei syrische Familien eingezogen waren. Die Täter, die aus fremdenfeindlichen Motiven handelten, verschütteten Benzin und entzündeten dieses, um das Haus unbewohnbar zu machen.

Viel interessanter ist jedoch der Umstand, dass die Täter lebenslang auf ihren Schulden hängenbleiben. Durch die Strafhaft wird der  Anspruch der Gesellschaft befriedigt, den Tätern die Tat vor Augen zu führen. Dennoch bleiben die nicht unerheblichen Schäden an dem Gebäude und die Kosten des Feuerwehreinsatzes übrig. Vielleicht sind durch die Straftat auch einige Personen traumatisiert worden und mussten deswegen in fachärztliche Behandlung. Die Krankenkassen, die ja bekanntlich von der Allgemeinheit finanziert werden, sind verpflichtet, sich Behandlungskosten vom Schädiger wieder zu holen, hier also den Verurteilten Straftätern. Da der verursachte Schaden aus einer Straftat herrührt (so genannter „deliktischer Anspruch“), senkt sich die Pfändungsfreigrenze somit erheblich ab, so dass der Täter fast nur einen Hartz-IV-Anspruch übrig behält. Der Rest ist pfändbar.

Auch eine Privatinsolvenz, mit der hoch verschuldete Haushalte sich entschulden können, ist nicht möglich (vgl. § 302 InsO), da die Schulden aus einer unerlaubten (strafbaren) Handlung stammen und somit nicht insolvenzfähig sind. Diese Schulden sind also nicht restschuldbefreiungsfähig. Somit ist die Rückkehr der verurteilten Täter nach Verbüßung der Strafhaft in ein normales Leben (fast) unmöglich, je nach dem, wie hoch der Schaden ist.  Allerdings dürften sie bei einem Hausbrand erheblich sein.