Wenn das Jobcenter zwei Mal klingelt…….

Von Katharina BatzAllgemeines, HartzIV, Interessantes, Jobcenter, Lesenswertes, Sozialrecht, Strafrecht2 Kommentare

Wenn es  bei einem Hartz-IV-Bezieher unangekündigt an der Tür klingelt, könnte es ein Jobcenter-Mitarbeiter sein, der prüfen will, ob dieser noch Luxusgegenstände, Barvermögen oder anderes besitzt. Oder lebt er statt in einer WG in einer Beziehung und führt eine gemeinsame Haushaltskasse? Das Jobcenter darf in Zweifelsfällen Kontrollen vornehmen. Aber muss der Bürger den Kontrolleur überhaupt

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