Daniel Nierenz zum Notar bestellt

Von Klaus J. StanekNotar, Notariat1 Kommentare

Rechtsanwalt und Notar Daniel Nierenz,

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch den unerfahrenen Bürger sein Recht.

Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet.
In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.

Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.

Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.

Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handeln geschützt werde. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung)
  • Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlaßverteilung etc.)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)

Gegenüber Dritten ist der Notar zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.

Seiner Rolle als notarieller Dritter kann der Notar nur gerecht werden, wenn er unabhängig arbeiten kann. Deshalb hat ein Notar keinen Vorgesetzten. Richtschnur für seine Arbeit sind ausschließlich Recht und Gesetz.

Der Anwaltsnotar hat bei der notariellen Amtsausübung auch nicht allein die Interessen einer Partei im Auge zu behalten, sondern er hat sich als Mittler zwischen den Beteiligten strikt neutral zu verhalten. So muß er etwa bei einem Grundstückskaufvertrag beide Seiten auf die Konsequenzen der Vertragsbestimmungen aufmerksam machen.

Der Notar arbeitet auf eigenes Risiko: Für selbst verschuldete Schäden haftet er mit seinem gesamten Vermögen. Jeder Notar hat einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abzulegen. Regelmäßig überprüft der zuständige Landgerichtspräsident die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften bis hin zur korrekten Abrechnung der Kosten und Gebühren mit den Klienten.

Quelle: Westfälische Notarkammer Hamm