Die Kanzlei

Die_Kanzlei

Im März 1999 gründete Rechtsanwalt Daniel Nierenz die Kanzlei in Netphen – Dreis-Tiefenbach. Bereits 2002 konnte er den noch jungen Rechtsanwalt Ludger Felbecker aus Kreuztal nach Dreis-Tiefenbach holen. Gemeinsam entstand die damalige Sozietät Nierenz & Felbecker, die sich rasch weiter entwickelte. So qualifiziert sich Rechtsanwalt Daniel Nierenz bereits 2002 zum Fachanwalt für Strafrecht. 2006, 2008 und 2009 konnten weitere Kollegen hinzugewonnen werden und 2008 erfolgte der Umzug in das Einkaufszentrum oberhalb der Räume der Sparkasse Siegen und Aldi.

Im September 2012 erfolgte die Entscheidung der Rechtsanwälte neue Wege zu gehen und Frau Rechtsanwältin Katharina Batz aus Kreuztal, ebenfalls Fachanwältin für Strafrecht,  konnte  für eine Zusammenarbeit genauso gewonnen werden, wie Rechtsanwältin Leonie Lederer aus Koblenz. Die Kanzlei wuchs weiter, so dass bereits im Juni 2014 Rechtsanwalt Martin Hille für eine Zusammenarbeit gewonnen werden konnte. Die Zusammenarbeit mit der in Kreuztal befindlichen Kanzlei Hopfner & Batz konnte gleichzeitig weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wurde die Kooperation mit Rechtsanwalt Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht, begründet, einem Rechtsgebiet, das hier in der Region eher stiefmütterlich behandelt wurde.

2018 wurde die Kooperation mit Rechtsanwältin Elke Dausacker beschlossen, die Ihre Kanzlei als Bürogemeinschaft in unsere Kanzleiräume verlegte.

Zum 31.10.2019 hat Frau Rechtsanwältin Batz ihre Arbeit in Dreis-Tiefenbach eingestellt und auf ihren Hauptsitz in Kreuztal zurückgeführt.

Zum 01.11.2019 haben wir Rechtsanwältin Serap Çalik für unsere Kanzlei gewinnen können. Frau Çalik hat große Erfahrung im Betreuungsrecht, dem Migrationsrecht und in den zivilrechtlichen Bereichen. Frau Rechtsanwältin Çalik spricht neben deutsch auch türkisch.

Frau Dausacker beendete zum 30.11.2019 ihre Mitarbeit in unserer Kanzlei und ist nun in Kreuztal tätig.

Wir sind mit unseren Schwerpunkte im Strafrecht, dem Führerscheinrecht, dem Migrationsrecht, dem Waffenrecht, dem Jagdrecht und dem Erbrecht breit aufgestellt.

Wir sind täglich von 8.00 h bis 18.00 h für Sie erreichbar – in Notfällen auch 24 Stunden 365 Tage im Jahr.

Notfälle sind:

Hausdurchsuchungen

Festnahmen

Und denke Sie im Falle einer Festnahme und/oder einer Hausdurchsuchung daran:

Reden ist Silber und Schweigen ist Gold.

Entlastende Informationen können Sie auch noch später nach Prüfung durch Ihren Verteidiger zur Akte bringen.

Was einmal falsch in den Akten steht, ist schwer bis gar nicht zu korrigieren!

Sprechen Sie uns an, denn: wir werden Ihnen helfen.