Fahrlässige Tötung wegen fehlendem Brandmelder

Von Daniel NierenzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Mietrecht, Polizei, Skurilles, Strafrecht0 Kommentare

Gegen einen Mandanten ermittelt eine Staatsanwaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB). Der Mandant hatte mit seinen Geschwistern vor Jahrzehnten eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus geerbt. Die Erbengemeinschaft hatte ebenfalls seit Jahrzehnten eine Hausverwaltung beauftragt, die Wohnung zu betreuen. In dem Bundesland besteht seit dem 1. Janaur 2015 die Verpflichtung des Vermieters, Wohnungen mit Rauch- und Brandmeldern auszustatten und die dauerhafte Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

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Mitte Januar kam es in dieser Wohnung zu einem Großbrand, der im ausschließlichen Verschulden des Mieters stand. Ein Mieter kam dabei zu Tode. Da weder die Hausverwaltung noch die Erbengemeinschaft sich um die Installation der Melder gekümmert hatte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt seitdem wegen fährlässiger Tötung gegen die Erbengemeinschaft , da sie den Standpunkt vertritt, ein Rauch- oder Brandmelder hätte die Mieter rechtzeitig warnen können und somit den Tod des Mieters verhindert. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen können, diesen Vorwurf in den nächsten Tagen fallen lassen zu müssen.