Kein Fahrverbot trotz Drogenfahrt mit Unfall

Von Daniel NierenzAllgemeines, Cannabis, Drogen, Drogenfahrt, Drogenkontrolle, Einstellung des Strafverfahrens5 Kommentare
RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

Unser heranwachsender Mandant hatte allen Grund zur Freude:

Das Amtsgericht Frankfurt/ Main stellte das gegen ihn laufende Strafverfahren in der Hauptverhandlung ein, obgleich er mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis (THC) und THC-COOH (THC-Karbonsäure) im Blut einen Unfall verursacht hatte, was er auch zugab. Ausschlaggebend hierfür war die Weigerung des Ermittlungsrichters, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, da er den Unfall als nicht drogenspezifisch eingestuft hatte. Auch berücksichtigt werden musste bei der Beurteilung des Mandanten, dass der Angeklagte durch den in seinem Umfeld somit bekanntgewordenen Drogenkonsum erhebliche private Probleme bekommen hatte, die das Gericht in seine Gesamtbewertung einfließen ließ. Obgleich er auf unser Anraten hin vor Gericht keine Angaben zur Sache machte, zeigte er sich ebenfalls einsichtig, weil die Werte aus der Blutuntersuchung nicht wegzudiskutieren waren. Die Staatsanwaltschaft, die zuerst einen Entzug der Fahrerlaubnis wollte, wehrte sich allerdings anfänglich gegen die Tendenz des Amtsgerichts, das Verfahren gemäß § 47 JGG einzustellen, ließ sich aber letztendlich durch die Jugendrichterin vom Faktischen überzeugen. Jetzt muss er ein einige Sozialstunden absolvieren. Seinen Führerschein darf er somit behalten.