Nicht jeder Wildunfall ist gleich

Von Daniel NierenzAllgemeines, Teilkasko, Verkehrsunfall, Versicherungsrecht, Vollkasko, Wildunfall0 Kommentare

Angst vor freilebenden Wölfen sollte keiner haben, aber wenn es mal zu einem Verkehrsunfall mit einem Wolf kommt, sieht die Rechtslage schon anders aus als bei einem Reh

Wolf (Canis lupus)

Wolf (Canis lupus)

Seit etwa 1990 gibt es wieder freilebende Wölfe in Deutschland. Die Zahl ist in den letzten Jahren auch kontinuierlich gestiegen, so dass die Wölfe immer mehr Bundesländer eroberten. Auch im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es nunmehr Nachweise und es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren die Wölfe auch in NRW wieder dauerhaft heimisch werden. In einigen Gebieten konnten Autofahrer auch Wölfe entlang der Straßen und Autobahnen beobachten (und teilweise fotografieren). Was ist aber, wenn es mit einem Wolf zu einem Wildunfall kommt? Was muss der Autofahrer beachten und was unterscheidet einen Verkehrsunfall mit einem Wolf mit dem mit einem Wildschwein? Unfälle mit Wölfen sind zwar (noch) extrem selten, aber er birgt Ärger und Probleme mit der Versicherung.

Ist der Zusammenprall mit einem Wolf versichert?

Ein versicherter Teilkaskoschaden liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur dann vor, wenn der Unfall mit so genanntem “jagdbarem Wild” (was in den jeweiligen Landesjagdgesetzen der einzelnen Bundesländer aufgeführt ist), also z.B. Hirsch, Reh, Wildschwein usw., passiert. Ist dies nicht der Fall, so kann der Autofahrer nach einem Wolfsunfall möglicherweise leer ausgehen. Zwar haben einige Autoversicherer auch einen Zusammenprall mit jedem Wirbeltier versichert, aber dies sollte man mit seinem Autoversicherer abklären.

Rettet die Vollkasko?

Ist der Autofahrer mit seinem Fahrzeug jedoch vollkaskoversichert, wäre ein Verkehrsunfall mit einem Wolf grundsätzlich immer ein versichertes Schadensereignis, bei dem der Autofahrer auf den vollständigen Ausgleich seines Schadens hoffen kann.

Was muss man bei einem Wildunfall mit einem Wolf tun?

Auf jeden Fall muss man den Unfall mit einem Wolf auch der Polizei melden. Zwar ist nicht der Jäger mit einer möglichen Nachsuche zuständig, der auch das möglicherweise verletzte, aber streng geschützte Tier nicht töten dürfte, aber die Polizei wird den zuständigen Wolfsberater informieren, der den Wolf dann sucht. Ob dieser dann aufgrund seiner (starken) Verletzungen getötet werden darf, wird dann auf ministerieller Ebene entschieden.

Wie sieht es bei einem Unfall mit dem Wisent aus?

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Ganz anders jedoch verhält es sich bei einem Verkehrsunfall mit einem Wisent. Da der Wisent im Landesjagdgesetz NRW als jagdbares Wild (mit ganzjähriger Schonzeit) aufgeführt ist, würde eine Teilkasko einen Wildunfall mit einem Wisent vollständig bezahlen. Hoffen wir mal, dass es nie soweit kommt.