Rechtsanwalt Torsten Stiehm verstorben

Von Daniel NierenzAllgemeines0 Kommentare

Der allseits sehr geschätzte Kollege Torsten Stiehm aus Hilchenbach-Dahlbruch ist am 22.07.2019 verstorben. Unser Mitgefühl gilt seinen Mitarbeiterinnen und seinen Angehörigen.

Mit Verfügung vom 29.07.2019 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn RAuN Daniel Nierenz mit der Kanzleiabwicklung betraut.

Abwicklung bedeutet, dass die Mandate an der Stelle fortgeführt werden, wo sie übernommen wurden. Möglicherweise sind wegen der erforderlichen Einarbeitung Fristen zu verlängern oder Gerichtstermine zu verschieben. Sie ist kein Anwaltswechsel im kostentechnischen Sinn, sodass auf Sie keine zusätzlichen Kosten zukommen, die nicht ohnehin auf Sie zugekommen wären, wenn Herr Stiehm die Sache zu Ende geführt hätte.

Die Abwicklung einer anderen Kanzlei gehört zu den traurigen Berufspflichten eines Rechtsanwalts, zu der man von der Kammer bestellt wird. Wenn Sie daher mit der Person des Abwicklers, den Sie schließlich nicht ausgewählt haben, nicht einverstanden sind, können Sie das Mandatsverhältnis natürlich beenden. Wenn Sie dann eine andere Rechtsanwältin bzw. einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie sie/ihn ab diesem Zeitpunkt allerdings voll bezahlen, und es kann sein, dass dann Gebühren doppelt (beim verstorbenen wie beim neuen Kollegen wieder) anfallen. Es wird also womöglich teurer für Sie, da auch Prozesskostenhilfe und üblicherweise auch Rechtsschutzversicherer diesen Mehraufwand nicht auffangen.

Wegen der Abwicklung kann es bei der Vergabe von Gesprächsterminen für Herrn Nierenz zu ungewohnt langen Vorlaufzeiten und Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.