Verteidigung legt Revision im „Babyleichen-Prozess“ ein
Nachdem unsere Mandantin am 05. Mai 2015 im so genannten „Babyleichen-Prozess“ durch das Schwurgericht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden ist, hat die Verteidigung nach Rücksprache mit der Angeklagten gemeinsam beschlossen, Revision gegen das Urteil einzulegen, da aus Sicht der Verteidigung einige nicht unerhebliche Verfahrensfehler zu Lasten unserer Mandantin zu rügen sind. Die Verteidigung hatte ausführlich dargelegt, warum sie für die Angeklagte Freispruch beantragt hatte. Die Revisionsfrist läuft…