Was man in der Verkehrskontrolle einfach nicht machen sollte…..

Von Daniel NierenzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Strafrecht40 Kommentare

Unser Mandant Willi Brause hatte sich mit einigen Freunden getroffen und dort drei kleine Biere a 0,3 l getrunken. Weil er der Ansicht war, noch weit unterhalb der zulässigen Alkoholwerte zu stehen, war es für ihn kein Problem, mit seinem Auto nach Hause zu fahren. Unterwegs kam er – wie sollte es anders sein – in eine „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Die Beamten stoppten ihn, fragten nach seinem Führerschein und Fahrzeugschein. Willi Brause hatte gelernt, seinen Führerschein nicht mehr bei sich zu führen. Als Nachweis führte er einfach eine Fotokopie mit sich. Nachdem die Daten abgeglichen waren, kamen die Beamten zu ihm fragten, ob er Alkohol und irgendwelche Drogen konsumiert hätte. Da Willi Brause eine Fahne hatte, gab er zu, ein Glas Bier getrunken zu haben. Diese Angabe von Willi Brause stellten die Beamten in Zweifel und versuchten, ihn noch zu einer weiteren Aussage zu bekommen. Unser Mandant wurde etwas nervös. Wieviel Promille machen bei ihm zwei Bier a 0,3 l aus. Er versuchte sich zu erinnern, in welchem Zeitraum er sie getrunken hatte und fragte sich, ob die 0,5 Promille-Grenze schon überschritten war, ab der er gegen das Gesetz verstoßen haben könnte. Die Beamten forderten ihn zu einem Atemalkoholtest auf.

Muss Willi Brause nun den Alkohol-Test machen oder nicht?

Nach der Gesetzeslage ist der Atemalkoholwert vollkommen egal. Entscheidend, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt. Gerichtlich zu verwerten ist er nur in Bußgeldsachen. Willi Brause ist aber nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen. Hierzu kann er auch nicht gezwungen werden.

Warum verlangt dann die Polizei erst einen Atemalkoholtest?

Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient der Atemalkoholtest der Verdachtsgewinnung gegen Willi Brause. „Der Test dient doch nur Ihrer Entlastung.“, meinte der Polizeibeamte. Diese Aussage ist falsch, weil auch für unseren Willi Brause immer die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde.  Die Beamten haben einen Verdacht, Willi Brause könnte eine Trunkenheitsfahrt unternommen haben. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um Willi Brause zu überführen. Unser Mandant ist damit aber nicht einverstanden, der Polizei aktiv bei ihrer Arbeit zu helfen. Und das aus gutem Grunde. Und es ist sein gutes Recht. Kein Mensch muss sich selber belasten oder bei der Belastung aktiv helfen.

Was passiert, wenn Willi Brause den Atemalkoholtest verweigert?

Blutuntersuchungen kosten Geld und das weiß auch die Polizei. Diese Kosten will die Polizei im Falle, dass Willi Brause nicht zu viel Alkohol konsumiert hat, sparen und unseren Willi Brause dazu verleiten, bei der Beweissuche zu helfen. Nach einem Ergebnis des Atemalkoholtests entscheidet die Polizei nämlich, ob Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf die Polizeiwache mitgenommen werden soll oder ob er weiterfahren darf. Und bei dieser Entscheidung muss unser Willi Brause nicht mithelfen. Es passiert also einmal gar nichts. Unser Mandant darf also den Polizeibeamten das Risiko einer Blutuntersuchung guten Gewissens selber überlassen. Sollte der Atemalkoholtest positiv sein, werden die Beamten ihn sowieso mit zur Blutuntersuchung nehmen. Sollten sich die Beamten aber nicht wirklich sicher sein, dass Willi Brause tatsächlich unter Alkoholeinfluss fährt, besteht für ihn die gute Chance, einfach weiterfahren zu dürfen.

Sollten die Beamten bei Willi Brause einen unzulässigen Blutalkoholwert nachweisen, wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kosten für Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist.  Sollte also bei Willi Brause eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, müsste er die Kosten des Verfahrens und die Strafe hierfür bezahlen. Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb dieses Wertes, trägt diese Kosten immer der Staat. Insgesamt belaufen sich die Kosten hierfür auf bis zu 500 € zzgl. der Strafe.

Was hat Willi Brause davon, den Atemalkoholtest zu verweigern?

Grundsätzlich liegt es im Ermessensspielraum der Polizeibeamten, ob diese Willi Brause mit zur Wache nehmen oder nicht. Wenn die Polizeibeamten sich nicht sicher sind, besteht für Willi Brause die gute Chance, einfach folgenlos weiterfahren zu dürfen. Hintergrund ist, dass die Beamten nicht zu viele unbegründete Blutalkoholkontrollen vornehmen lassen dürfen, ohne sich für die Kosten rechtfertigen zu müssen.

Sollte Willi Brause dennoch mit zur Wache genommen werden, sollte er auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen. Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot. Auch sollte Willi Brause sich niemals mit einer polizeilichen Maßnahme einverstanden erklären und dafür Sorge tragen, dass dies immer im Protokoll auch so vermerkt wird. Aber er sollte niemals gegen die Polizeibeamten Widerstand leisten und immer gegenüber den Polizeibeamten freundlich bleiben. Man darf auch nicht vergessen, dass diese auch nur ihre Arbeit machen.

Die Atemalkoholkontrolle ist nicht gesetzlich verpflichtend und darf im Gegensatz zur Blutalkoholuntersuchung nur im Ordnungswidrigkeitenverfahren, nicht aber im Strafverfahren gerichtlich verwertet werden. Deshalb sollte man sie grundsätzlich immer verweigern und der Polizei alleine die Aufgabe zuweisen, belastende Argumente zu finden. Der Verkehrsteilnehmer muss niemals aktiv dabei mitwirken, denn auch für Willi Brause gilt die Unschuldsvermutung.

Merke:

  • Niemals einen Atemalkoholtest machen.
  • Niemals freiwillig einer Blutalkoholuntersuchung zustimmen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt
  • Niemals Widerstand leisten.

Und im Zweifel immer den Anwalt kontaktieren. Unser Notfalltelefon steht für Mandanten 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.

0171 – 714 714 5

Focus Online hat wieder über unseren Blogbeitrag berichtet: