Was man in der Verkehrskontrolle einfach nicht machen sollte…..
Von Daniel NierenzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Strafrecht40 KommentareUnser Mandant Willi Brause hatte sich mit einigen Freunden getroffen und dort drei kleine Biere a 0,3 l getrunken. Weil er der Ansicht war, noch weit unterhalb der zulässigen Alkoholwerte zu stehen, war es für ihn kein Problem, mit seinem Auto nach Hause zu fahren. Unterwegs kam er – wie sollte es anders sein – in eine „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Die Beamten stoppten ihn, fragten nach seinem Führerschein und Fahrzeugschein. Willi Brause hatte gelernt, seinen Führerschein nicht mehr bei sich zu führen. Als Nachweis führte er einfach eine Fotokopie mit sich. Nachdem die Daten abgeglichen waren, kamen die Beamten zu ihm fragten, ob er Alkohol und irgendwelche Drogen konsumiert hätte. Da Willi Brause eine Fahne hatte, gab er zu, ein Glas Bier getrunken zu haben. Diese Angabe von Willi Brause stellten die Beamten in Zweifel und versuchten, ihn noch zu einer weiteren Aussage zu bekommen. Unser Mandant wurde etwas nervös. Wieviel Promille machen bei ihm zwei Bier a 0,3 l aus. Er versuchte sich zu erinnern, in welchem Zeitraum er sie getrunken hatte und fragte sich, ob die 0,5 Promille-Grenze schon überschritten war, ab der er gegen das Gesetz verstoßen haben könnte. Die Beamten forderten ihn zu einem Atemalkoholtest auf.
Muss Willi Brause nun den Alkohol-Test machen oder nicht?
Nach der Gesetzeslage ist der Atemalkoholwert vollkommen egal. Entscheidend, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt. Gerichtlich zu verwerten ist er nur in Bußgeldsachen. Willi Brause ist aber nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen. Hierzu kann er auch nicht gezwungen werden.
Warum verlangt dann die Polizei erst einen Atemalkoholtest?
Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient der Atemalkoholtest der Verdachtsgewinnung gegen Willi Brause. „Der Test dient doch nur Ihrer Entlastung.“, meinte der Polizeibeamte. Diese Aussage ist falsch, weil auch für unseren Willi Brause immer die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Die Beamten haben einen Verdacht, Willi Brause könnte eine Trunkenheitsfahrt unternommen haben. Sie wollen Verdachtsmomente gewinnen, um Willi Brause zu überführen. Unser Mandant ist damit aber nicht einverstanden, der Polizei aktiv bei ihrer Arbeit zu helfen. Und das aus gutem Grunde. Und es ist sein gutes Recht. Kein Mensch muss sich selber belasten oder bei der Belastung aktiv helfen.
Was passiert, wenn Willi Brause den Atemalkoholtest verweigert?
Blutuntersuchungen kosten Geld und das weiß auch die Polizei. Diese Kosten will die Polizei im Falle, dass Willi Brause nicht zu viel Alkohol konsumiert hat, sparen und unseren Willi Brause dazu verleiten, bei der Beweissuche zu helfen. Nach einem Ergebnis des Atemalkoholtests entscheidet die Polizei nämlich, ob Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf die Polizeiwache mitgenommen werden soll oder ob er weiterfahren darf. Und bei dieser Entscheidung muss unser Willi Brause nicht mithelfen. Es passiert also einmal gar nichts. Unser Mandant darf also den Polizeibeamten das Risiko einer Blutuntersuchung guten Gewissens selber überlassen. Sollte der Atemalkoholtest positiv sein, werden die Beamten ihn sowieso mit zur Blutuntersuchung nehmen. Sollten sich die Beamten aber nicht wirklich sicher sein, dass Willi Brause tatsächlich unter Alkoholeinfluss fährt, besteht für ihn die gute Chance, einfach weiterfahren zu dürfen.
Sollten die Beamten bei Willi Brause einen unzulässigen Blutalkoholwert nachweisen, wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kosten für Blutuntersuchung muss immer derjenige bezahlen, der im Unrecht ist. Sollte also bei Willi Brause eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille nachgewiesen werden, müsste er die Kosten des Verfahrens und die Strafe hierfür bezahlen. Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb dieses Wertes, trägt diese Kosten immer der Staat. Insgesamt belaufen sich die Kosten hierfür auf bis zu 500 € zzgl. der Strafe.
Was hat Willi Brause davon, den Atemalkoholtest zu verweigern?
Grundsätzlich liegt es im Ermessensspielraum der Polizeibeamten, ob diese Willi Brause mit zur Wache nehmen oder nicht. Wenn die Polizeibeamten sich nicht sicher sind, besteht für Willi Brause die gute Chance, einfach folgenlos weiterfahren zu dürfen. Hintergrund ist, dass die Beamten nicht zu viele unbegründete Blutalkoholkontrollen vornehmen lassen dürfen, ohne sich für die Kosten rechtfertigen zu müssen.
Sollte Willi Brause dennoch mit zur Wache genommen werden, sollte er auf eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme bestehen. Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot. Auch sollte Willi Brause sich niemals mit einer polizeilichen Maßnahme einverstanden erklären und dafür Sorge tragen, dass dies immer im Protokoll auch so vermerkt wird. Aber er sollte niemals gegen die Polizeibeamten Widerstand leisten und immer gegenüber den Polizeibeamten freundlich bleiben. Man darf auch nicht vergessen, dass diese auch nur ihre Arbeit machen.
Die Atemalkoholkontrolle ist nicht gesetzlich verpflichtend und darf im Gegensatz zur Blutalkoholuntersuchung nur im Ordnungswidrigkeitenverfahren, nicht aber im Strafverfahren gerichtlich verwertet werden. Deshalb sollte man sie grundsätzlich immer verweigern und der Polizei alleine die Aufgabe zuweisen, belastende Argumente zu finden. Der Verkehrsteilnehmer muss niemals aktiv dabei mitwirken, denn auch für Willi Brause gilt die Unschuldsvermutung.
Merke:
- Niemals einen Atemalkoholtest machen.
- Niemals freiwillig einer Blutalkoholuntersuchung zustimmen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt
- Niemals Widerstand leisten.
Und im Zweifel immer den Anwalt kontaktieren. Unser Notfalltelefon steht für Mandanten 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.
0171 – 714 714 5
Focus Online hat wieder über unseren Blogbeitrag berichtet:
Sehr geehrter Herr Nierenz,
mit Interesse habe ich Ihren Artikel im Focus online gelesen, wo Sie der breiten Leserschaft raten, bei einer Verkehrskontrolle einen Atemalkoholtest abzulehnen.
Die Polizei würde niemals einen Atemalkoholtest anbieten, wenn sie nicht bereits Hinweise auf eine mögliche Fahruntüchtigkeit, verursacht durch Alkohol oder Betäubungsmittel, hätte. Dies sind in der Regel eine Alkoholfahne, physiologische Hinweise bei Drogen oder eine entsprechende Fahrweise. Dadurch ergibt sich grundsätzlich zunächst der Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne Par. 316, 315 c StGB. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wird ein Atemalkoholtest angeboten, dessen Freiwilligkeit deutlich betont wird. Dieser Test dient sehr wohl auch der Enlastung des Verkehrsteilnehmers, da er den Verdacht der Straftat enkräften kann. Sollte der Verkehrsteilnehmer den Test ablehnen, würde eine richterliche Anordnug der Blutprobe angeregt, deren sich die Richter in der Regel zu 99% anschließen, da die Polizei ja bereits Alkohol o.ä. wahrgenommen hat.
Ich halte es für bedenklich, den Lesern zu raten, sie sollten einen Atemalkoholtest pauschal ablehnen. Dies wäre nur für den seltenen Fall ratsam, wo die einschreitenden Polizeibeamten, ohne das sie beim Autofahrer eine Alkoholfahne gerochen haben, einen Atemalkoholtest durchführen möchten.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass den Beamten die oben beschriebene Vorgehensweise in ihrer Ausbildung vermittelt wird und das, zumindest in NRW, kein Polizeibeamter ohne Anfangsverdacht, quasi ins Blaue hinein, einen Atemalkoholtest durchführen würde. Sollte sich der Verkehrsteilnehmer nicht sicher sein, sollte er fragen warum er den Test durchführen soll. Erklärt ihm der Beamte, dass er Alkohol in der Atemluft des Fahrzeugführers riecht, sollte er besser zunächst pusten. Kann der Beamte die Frage nicht beantworten und führt den Atemalkoholtest tatsächlich ohne Anfangsverdacht durch, könnte man den Test ablehnen. Dann hätte der Beamte aber auch ein Begründungsproblem bei der Anregung der Blutprobenanordnung beim Richter.
Hat der Fahrzeugführer deutlich zu viel Alkohol getrunken, wäre der Atemalkoholtest ohne Relevanz. Ob er den Test ablehnt, oder durchführt spielt keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antwort ist völlig falsch. Freiwillige Tests dürfen IMMER abgelehnt werden, völlig irrelevant ist dabei, welchen “Verdacht” die Polizisten haben.
Richtig, aber das teilen die Beamten nciht mit. Häufig fühlen sich Kontrollierte einem Zwang ausgesetzt.
Hat man auch das Recht die anderen Übungen abzulehnen, wie z.B. sich in die Augen leuchten zu lassen, auf einem Bein stehen, Finger zur Nase führen, etc?
Solche Spielchen machen doie Beamten bzw der Polizeiarzt gerne, um die Reaktionsfähigkeit des Beschuldigten zu kontrollieren. Man muss sich nicht auf soclhe Spielchen einlassen.
Habe in letzter Zeit schon zwei mal einen atemalkoholtest machen müssen.(wohl auf freiwilliger Basis dazu gedrängt worden)
Mein fahrverhalten war normal.
Hatte keine alkoholfahne.
Im ersten Fall zeigte das atemalkoholmessgerät 0,00 Promille an.
Im zweitem Fall zeigte das atemalkoholessgerät auch 0.00 Promille an.
Andere Verkehrsteilnehmer wurden durchgewunken.
Ist das nicht ungerecht?
Warum musste gerade ich so einen Alkoholgehalt durchführen?
Sehe ich etwa so abgesoffen aus?
So etwas empfinde ich als eine Diskriminierung,und wohl auch als eine Unverschämtheit.
In Zukunft werde ich jeden atemalkoholtest ablehnen,aus Solidarität zu anderen Autofahrern.
Wussten sie eigentlich schon,wenn ich kurz vor einer Kontrolle eine schnapspraline esse,und somit den restlichen Alkohol pur ins Messgerät hinein blase,dieses gut über 2 Promille anzeigen kann?
Der blut test würde dann wohl dennoch um die 0 Promille ausfallen
Aber für eine Ordnungswidrigkeit würde es ohne Blutprobe bestimmt ausreichen.
Warum sollte ich Autofahren unter alkoholwirkung,wenn es doch verboten ist? Das frag ich die Polizisten immer,und dann lassen die mich pusten. Lach….
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Bin ich verpflichtet einen Wischtest bei mir machen zu lassen? Ich hatte die Situation und die Beamten drohten mir den Test sonst mit “Gewalt” durchzuführen.
MfG
Für die Durchführung eines wischtests zur Drogenerkennung gibt es keine rechtliche Grundlage. Also dem nicht nachkommen.
Das sind ihre Auslegungen zu diesem Thema, denn sie wissen sehr gut, das die Polizeibeamten als Hilfsbeamte des Staatsanwalt Blutentnahmen aus notfalls mittels Zwang durchführen lassen können und wer nichts gemacht hat braucht auch bei einer Kontrolle keine Angst zu haben, denn bei drei Bier an einem Abend komme ich im ungünstigsten Fall in den Bereich eines BG Verfahren. Aber will ich mich wehren kommen sie wieder mit ins Spiel und das kostet Geld! Das sollten die bei ihrer Wertung mit anführen. Bei Ausfallerscheinungen kann in begründeten Fällen auch eine Durchsuchung der Wohnung stattfinden und außerdem geht eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle.
MfG
Polizisten sind schon lange keine “Hilfsbeamten” der Staatsanwaltschaft, sondern “Ermittlungsbeamte”. Weiter führt eine illegale Beweiserhebung (Blutnahme ohne gesetzliche Grundlage) zum Verbot der Verwertung und die Beamten machen sich der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar. Und ob 3 Glas Bier zu einem OWi- oder Strafverfahren führen, liegt an der persönlichen Kondition und Gesundheit des Beschuldigten. Pauschal würde ich mich darauf nicht verlassen. Woher Sie das Recht auf eine Hausdurchsuchung bei Ausfallerscheinungen nehmen, entzieht sich sowieso meiner Kenntnis.
Natürlich kostet ein Anwalt Geld. Aber in dem von Ihnen so schön geschilderten Fall ist von einem Freispruch des Mandanten auszugehen und dann zahlt so wie so die Landeskasse.
Ich nehme Kritik gerne an, aber Ihr Beitrag entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Hallo zusammen
Ich wurde nach dem Training, frisch geduscht noch mit nassen Haaren und nur ca 100 Meter von der Halle entfernt angehalten. Zu all dem pech noch in eile.
Allgemeine Verkehrskontrolle.
Alles schön und gut, bis ich aufgefordert wurde einen alkoholtest zu machen. Nun währen wir an der stelle des ersten Kommentares des Artikels, in der beschrieben wird, dass man nicht ohne Hinweis auf eine mögliche Fahruntüchtigkeit kontrolliert wird. Nachdem ich erfolgreich mit 0,0 bestanden habe, wurde ich aufgefordert doch bitte einen Drogentest zu machen. Da ich in eile wahr habe ich nicht eingewilligt. Das kam wohl garnicht gut an. Ich wurde aufs Revier gebracht und aufgefordert einen Bluttest zu machen. Wieder die frage warum ? und der gedanke an den längst überzogenen Termin. Ich willigte nicht ein. Doch man hat gesagt ich habe keine wahl. Also Bluttest gemacht.
Alkohol negativ
Betäubungsmittel negativ
Die Polizei macht oft was sie will und nutzt den hohen rang dabei aus. Außerdem nutzt sie Unwissenheit und auch Angst aus. D.h. sie kommen nicht ihren Pflichten nach und belehren die Leute , sondern nutzen die Ahnungslosigkeit aus. Nicht alle versteht sich!!!
Wer bis heute noch nicht kapiert hat, dass wir in einem Polizeistaat mit Demokratismus leben hat die Zeit verpennt. Es ist ein Unrechtsstaat modernster Güte
ich wurde bei einer verkehrskontrolle rausgewunken und sollte einen drogentest machen weil mein auge rote äderchen aufweist. den urintest habe ich verweigert weil ich keine lust drauf hatte. daraufhin versuchte einer der polizisten telefonisch eine erlaubnis für einen bluttest zu erfragen, kahm nach einigen minuten zurück und sagte er habe niemanden erreichen können, ich solle den bluttest vor ort trotzdem machen weil nach seiner meinung gefahr im vollzug ist wenn er mich weiter fahren lassen würde. den test habe ich dann machen lassen, nachdem er mir noch sagte das man mich zur not auch mit körperlicher gewalt zu der blutabnahme zwingen könne. test war negativ. war die vorgehensweise der polizisten gerechtfertigt und legal?
Du hast doch zugesagt. Wenn Du erst “Nein” sagst, dann aber Dich von einer Drohung einschüchtern lässt und Dich auch danach nicht wehrst, was es zwar nicht legal, wird aber auch nicht geandet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Du hättest dem Polizisten anbieten sollen es selbst mal mit nem Anruf beim Staatsanwalt zu versuchen – vielleicht kommst Du ja durch. Die Nummer kriegst Du zur Not auch von Ihm. Ich denke aber, er hätte Dich eher weiterfahren lassen als sie Dir zu geben …
Ich bin der Auffassung, dass mehrere Aussagen in dem Artikel nicht stimmen. So zB.:: „Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung diene der Atemalkoholtest dazu, einen Verdacht zu erhärten – nicht zu entlasten. Wenn der Polizeibeamte Letzteres behaupte, sei diese Aussage schlicht falsch…“
Dabei ist diese Aussage keineswegs falsch. Was ist wenn der Beamte einen Verdacht geschöpft hat, der die Durchführung einer Blutprobenentnahme rechtfertigt? Ein an Ort und Stelle durchgeführter negativer Atemalkoholtest entlastet doch den Verdacht und erspart die Blutprobe und im extremen Fall auch die Beschlagnahmung des Führerscheins wenn der Verdacht von einem § 316 StGB auf eine Ordnungswidrigkeit abgestuft werden kann!
Außerdem halte ich die Aussage des Rechtsanwaltes im Bezug auf die Anordnungsbefugnis bei Gefahr im Verzug ebenfalls für falsch, wenn er dieser Auffassung ist: „Selbst darf der Beamte keine Blutalkoholtest anordnen”“ Im 81 a der Strafprozessordnung steht doch eindeutig das Staatsanwalt und Ermittlungspersonen dies bei Gefahr im Verzug anordnen können. Außerdem gibt es darüberhinaus auch entsprechende Erlasse…
Solange sich der Bürger mit seinem Handeln zum eigenen Beweisstück macht, ist die Unschuldsvermutung aufgehoben. Daran ändern auch “prakmatische” Lösungsansätze nichts.
Guten Tag Her Nierenz,
Sie sind ja ein besonders geschäftstüchtiger Rechtsanwalt. Insbesondere der Hinweis, rund um die Uhr erreichbar zu sein!
Wie viele Richter haben Trunkenheitsfahrten aufgrund Ihrer ausgeklügelten Verteidigungsstrategie schon eingestellt? Wie viele Polizeibeamte konnten Sie der gefährlichen KV im Amt überführen?
Ihre Pauschalaussagen sind unsinnig und kontraproduktiv. Als Anwalt sollten Sie wissen, dass die Schwelle zum Anfangsverdacht sehr niedrig angesiedelt ist. Da genügt schon eine Fahrunsicherheit im Kreisverkehr. Oder der Alkoholgeruch im Inneren eines Fahrzeugs, auch wenn der Fahrer 1000x versichert, dass nur seine Mitfahrer getrunken haben.
Im schlimmsten Falle führen Ihre, in dieser Form durchaus als dämlich zu bezeichnenden Ratschläge, zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Autofahrer aus einem “Nichts” ein Strafverfahren mit entsprechender Sanktion an den Hals bekommt.
Im Übrigen müssen Polizeibeamte die Kosten für eine negative” Blutentnahme nicht selbst tragen und die Begründung ist in ein paar Minuten geschrieben.
Würden Sie wirklich informieren wollen, hätte Ihre Kernaussagen lauten müssen: “Der Autofahrer muss zwar den Atemalkoholtest nicht freiwillig machen, spart aber einfach jede Menge Zeit und Ärger, wenn er kurz da reinpustet und dann als Souvenir das Mundstück mitnimmt.” (sofern er nüchtern ist)
Aber diese Aussage bringt natürlich keine Mandanten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Kipfel,
erst einmal danke, dass Sie mit Realnamen und nicht unter irgendeinem unsinnigen Pseudonym schreiben.
Zur Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass es ein trugschluss ist, so zu handeln, wie Sie das angeben. Es mag sicher in dem einen oder anderen Fall so richtig sein, aber im Ergebnis – ich spreche da aus Erfahrung – wird Ihre Vorgehendweise nicht zum Ziel führen.
1. ist der Polizist nicht das Gesetz, sondern führt es im Rahmen seiner jeweiligen Landesbefugnis aus.
2. kein Mandant wird zu einer gefährlichen KV verleitet, wenn er die Ratschläge ernst nimmt, die wir ihm erteilen. Viel eher ist sichergestellt, dass er der Polizei auch “durch die Lappen” gehen kann und
3. muss ein Bürger seine rechte kennen, bevor er in die staatliche Maschinerie gelangt. Denn nur dann kann er entscheiden, was für ihn besser ist oder nicht. Wenn ein Polizist vor ihm auftaucht, weiß der Bürger nicht, welche Rechte er hat und welche eben nicht. Und der Beamte wird ihn nur in den wenigsten Fällen darüber richtig informieren – was später auch nicht aktenkundig wird. Leider.
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Kurze Info – habe/hatte einwandfreies Pol. Führungszeugnis, bin 43 deutscher Staatsbürger, fahre seit 25 Jahren PKW – 2 Strafzettel ( 1 x zu schnell in der Ortschaft 30,- E und 1 x falsch geparkt 30,-DM. ) Arbeite seit 13 Jahren als Lagerist in einem Möbelhaus. Bin aber seit über einem Jahr wegen eines Bandscheibenvorfalles krank geschrieben.
Gestern Nacht bin ich gegen 22.00 Uhr mit meiner noch Frau und einem Freund auf eine Seitenstraße gefahren und habe dort geparkt, weil wir dort aus dem Auto raus eine Art Gocacher Spiel mit unseren Handys spielten , als von hinten Polizei kam. Nach den üblichen rotiene Fragen, Führerscheine ausgehändigt von mir , Mitfahrer mussten sich Ausweisen , alle müssen aussteigen, und er will das ich Alkohol und Drogen test mache – ich Nein danke, hab sicher nichts getrunken und auch nichts genommen, was ich als Droge defenerie ( Formeliert mit nein) , Polizist, dann muss er uns alle durchsuchen. KEINER IRGENDWAS GEHABT DANN AUTO . HAB IMMER PROTESTIERT UND DARAUF HINGEWIESEN DASS ICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN BIN UND ICH DENKE DASS DIESE VORGEHENSWEISE NICHT ERLAUBT IST. Bei der PKW Durchsuchung hat Ordnungshüter dann unter dem Beifahrer – Sitz eine selbstgedrehte Zigarette gefunden, daraufhin hat er noch einen Streifenwagen her bestellt. Diese Kollegen haben mich ins Krankenhaus gefahren und mir wurde erklärt, wenn ich jetzt nicht kooperiere , dann werde mir unter Gewalt Anwendung Blut abgenommen, naja dann hab ich die Schwester doch machen lassen, aber unter Protest! Nach der Blutabnahme, machte sie noch motorische Funktionstests , hab brav mit gemacht, aber bei dem Seiltänzer zum Schluss hab ich dann aber entgültig die … voll gehabt und habe gesagt nur wenn sie mit den Polizisten vor geht 😉 haben dann alle ( einschließlich mir) darauf verzichtet. Am Ende fragte ich ob ich eine Kopie der Untersuchung bekommen würde. Nein – auch nicht nachdem ich dann anschließend noch auf das Polizeirevier musste. Dort wurde ich nochmals durchsucht. Musste mich im Besucherraum nackt ausziehen. Natürlich wie davor , nichts. Gegen ein Uhr. Nach fast 3 Stunden, der Nötigung ohne jeden Anhaltspunkt Blutabnahme OHNE einer Anordnung eines Richters -oder Staatsanwaltschaft, nach mehrmaligen Nachfragen, hab ich anhängendes einziges Dokument erhalten auf dem eine Vorgehensnummer und Einbehalt meines Fahrzeugschlüssels aufgrund einer Trunkenheitsfahrt steht. Meinen Führerschein habe ich abends zurück bekommen. Meinen Fahrzeugschlüssel , hat der Polizist behalten mit der Begründung, ich könnte ihn mir nach 12 Stunden wieder holen, wenn ich wieder nüchtern wäre. Ich habe Priotestiert und sagte ich wäre nüchtern und sie hätten keinerlei Beweise, dass dem nicht so sei. Wenn das Untersuchungsergebnis in etwa 6 Wochen kommen würde, wird er sich wieder mit mir darüber unterhalten und ich sollte froh sein, dass sie mir meinen Führerschein, überhaupt wieder geben, könnten ihn auch bis Untersuchungsergebnisse vorliegen einbehalten. Meinen Stapler -und Fahrzeugschein vermisse ich seit gestern. Der Polizist denkt, er hat ihn mir wieder gegeben dem ist aber nicht so. Und wenn ich am nächsten Tag nicht nüchtern genug in das Polizeirevier komme sagte mir gestern noch der Polizist, dann kann ich mich auf die nächste Blutuntersuchung einstellen. Ich bin heute genauso nüchtern , wie gestern. MEIN LETZTES BIER HAB ICH VOR ÜBER ZWEI JAHREN GETRUNKEN. UND ausser Ärztlich verordneten Medikamenten nichts zu mir genommen. Und selbst die hab ich wieder abgesetzt, weil ich damit blöd im Kopf wurde . Lieber hab ich permanent Schmerzen. Ich War meines Erachtens ein gesetztes treuer Bürger , der an die Grundrechte und die Demokratie glaubte. Bis gestern.
In dem von Ihnen geschilderte Fall sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt konsultieren.
P.S. und auf die Frage, noch bevor diese ominöse Zigarette von ihm in meinem PKW gefunden wurde, hat er auf meine Frage ob er nicht Einen Staatsanwalt oder Richter wegen der Blutabnahme anrufen müsse. Sagte er :”Er muss gar nichts. “Er ist das Gesetz. “
Diesen Satz werden Sie ihm wohl nicht beweisen können. 🙁
Hallo,
ich wurde Gestern bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert und hatte paar Weinschorlen intus. Da ich mir sicher war unter 0,5 Promillie zu sein habe ich einen Alktest zugestimmt der leider aber dann 0,8 Promille anzeige. Wodurch ich auf das Revier mit musste um den Gerichtlichen Test zu machen was für mich auch kein Problem war da ich meinen Fehler eingesehen habe. Was mich aber stört und zu denken gibt ist das der Gerichtliche Test nicht sauber durchgeführt wurde und ich den jetzt gerne Anfechten möchte wenn der Bußgeldbescheid kommt. Daher würde ich gerne eure Meinung dazu wissen:
Das Gerät wurde erstmal geeicht dann musst ich pusten, um so wie die Beamten es mir erklärt haben einen Mittelwert zu bestimmen musste ich nochmal pusten da ich aber nicht genug Luft mehr hatte und ich weder essen noch was trinken durfte (ist das erlaubt?) Ist der Test beim zweiten und dritten mal pusten Fehlgeschlagen und ich musste ein viertes mal Pusten. Bevor ich aber das vierte mal gepustet habe sagte der eine Beamte zum anderen du musst das Gerät jetzt neu eichen wobei dann der andere Beamte meinte ne das passt schon so wir machen das jetzt so.! Außerdem musst ich zur Blutabnahme wo die ja so nette Beamtin das Blut mit Gewalt aus der Vene gezogen hat und sich dadurch die Vene entzündet hat.
Jetzt zu meiner Frage das ist doch nicht nach Vorschrift verlaufen ? Kann ich da was machen ? würde gerne sogar da was machen.
Außerdem wurde ohne Begründung meine Taschen durchsucht ich hatte Bargeld von 270 euro dabei.. das dann von Beamten gezählt wurde. Ich weiß das ist jetzt irrelevant würde nur gerne für das nächste mal wissen ob das erlaubt ist?
Freue mich auf hilfreiche Antworten
Danke und Gruß
Jasko D.
Wenn die Blutabnahme tatsächlich so stattgefunden hätte, wie Sie es hier beschreiben, wäre das illegal. Alleine für die Abnahme des Blut benötigt man einen Arzt, der im Auftrag der Polizei tätig wird. Außerdem ist es nicht ratsam, den Atemalkoholtest durchzuführen. Eine Durchsuchung (Leibesvisitation) darf die Polizei dann durchführen, wenn sie Anhaltspunkte auf Gefährdung oder Straftaten hat.
Sehr geehrter Herr Nierenz,
ich bedanke mich bei Ihnen für diesen informativen Artikel und werde diese Tipps bei der nächsten Verkehrskontrolle beherzigen. Ich habe dazu jedoch noch einige Fragen, für die ich weiter ausholen muss:
Vor einiger Zeit wurde ich am helllichten Tag von der Polizei angehalten. Nach der Kontrolle von Warndreieck und Verbandskasten wurde ich gefragt, ob ich Drogen konsumiere. Ich habe dies verneint, woraufhin mir gesagt wurde, dass ich nun zu einigen Reaktionstests verpflichtet sei. Ich habe das geglaubt, woraufhin mir gesagt wurde, dass ich nun vor Ort und Stelle einen Urintest ablegen soll. Das Problem war leider, dass ich mitten im Stadtgebiet neben einer Bushaltestelle angehalten und kontrolliert wurde. Auf meine Nachfrage hin, ob es denn ein Urintest sein muss und ob ich denn nicht vielleicht auch einen Speicheltest machen könnte wurde das verneint. Mir wurde gesagt, dass ich nun sofort einen Urintest ablegen muss, da ich sonst verhaftet werden würde und mir in der Wache unter Zwang Blut entnommen werde und ich die Kosten dafür zu tragen hätte.
Irgendwann habe ich mich dem Druck der Beamten gebeugt und in der Öffentlichkeit neben einer Bushaltestelle und unter den Augen von älteren Damen und Schulkindern eine Urinprobe abgelegt. Ich habe mich in meinem ganzen Leben noch nie so gedemütigt gefühlt. Der Test war wie zu erwarten negativ, da ich keine Drogen konsumiere, was ich auch mehrmals betont habe. Daraufhin sagte dieser Beamte zu mir in einem sehr frechen Unterton: “Na heute haben sie scheinbar mal nicht gelogen!”. Ich konnte diesen Kommentar nicht nachvollziehen, da ich noch nie Kontakt mit der Polizei hatte. (Ausser einem Knöllchen wegen Falschparken). Seit dieser Kontrolle geht mein Puls jedes Mal wenn eine Polizeistreife hinter mir fährt durch die Decke und ich bekomme Angstzustände.
Meine Frage zu dieser Geschichte: Wie hätte ich mich angesichts dieses Drucks verhalten sollen? Und: Besteht eine Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen? Ich meine nämlich, dass diese Art der Kontrolle nicht mit dem ersten Artikel des Grundgesetz vereinbart werden kann.
Freundliche Grüße
Martin
P.S. Ich habe auf Ihrer Seite einen 24h Telefonservice gefunden. Angenommen ich befinde mich einer ähnlichen Situation und entschließe mich anzurufen, mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Sie hätten den Urintest verweigern können (weil es hierfür keine rechtsgrundlage gibt und er nur “freiwllig” genommen werden kann. Sofern eine Blutuntersuchung vorgenommen werden soll, bestehen Sie auf einen richterlichen beschluss, erklären sich mit nichts einverstanden, lassen das auch so protokollieren und leisten keinen Widerstand. Die Kosten für eine solche Untersuchung tragen Sie nur, wenn bei Ihnen Drogen/ Alkohol oder unerlaubte Medikamente gefunden und Sie dafür verurteilt werden.
Eine Beschwerde können Sie getrost vergessen, weil der Vorfall nicht mehr aktuell zu sein scheint und Sie das Vorgehen im Zweifel nicht beweisen können.
Wo fand der Vorfall denn statt?
Eine Rechtsberatung kostet 150 €.
Ich hatte mich mit einigen Freundinnen zu einer Veranstaltung getroffen und wir hatten 3 Aperol Spritz getrunken. Als wir in der Nacht aufbrachen, bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten, bin sozusagen mit glaube ich 3 Streifenwagen umzingelt worden, angeblich wäre ich auffällig gewesen. Ja, ich bin zügig aus der Parklücke gefahren und zügig nach Hause gefahren. Auf die Frage hin, ob ich was getrunken hätte, wurde ich sofort aufgefordert aus dem Wagen zu steigen und ein Alkoholtest machen, dabei waren zig Polizisten um mich, die mich mit einer netten Lampe angestrahlt haben. Vorher bin ich von einer Polizistin durchsucht worden. Ich war allein im Auto, kam mir vor wie eine Schwerverbrecherin. Mir war recht unwohl und habe den Alkoholtest gemacht. Der Wert war überhöht und musste mit aufs Revier. Da haben sie erneut ein Alkoholtest mit einem neuen Dräger Alcotest 9510 De gemacht. Ich musste 2 x mal pusten mit ca. 6 Beamten im Rücken. Ich hatte ein Messwert von 0,27 mg/l. Auf die Frage eines Blutalkoholtest wurde mir gesagt, € 250 und muss ich selber zahlen. Hab ich also nicht gemacht. Ich musste mich abholen lassen. Die Frage ist, habe ich eine Chance aus dem Fahrverbort rauszukommen? Hätte ich den Bluttest gemacht, wäre ich doch wahrscheinlich unter dem Wert. Atemalkohol, sagt ja nicht unbedingt aus, dass es der Blutwert ist? Ich muss die Anhörung zum Bußgeldverfahren ausfüllen. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus vielen Dank.
Ich wurden gestern bei einer Kontrolle mit 1,23 promille erwischt habe aber in der zeit von 19:30 – 21:45 habe ich zwei große Bier getrunken ist dies möglich und wie lange dauert der blut test oder die Auswertung passiert am 20.11.2015
Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt zur Blutprobe mit aufs Revier müsste und sich dort ein Blutalkoholgehalt von 0,0 Promille ergeben würde. Hat man dann Anspruch auf Schmerzensgeld, da es ja eine Körperverletzung war? Wenn ich durch das Aufhalten der Polizisten einen Termin verpasse, beispielsweise auch einen Hausbesuch bei einem schwerkranken Patienten, könnte man dann dafür Schadenersatz verlangen (natürlich wenn man unschuldig ist)? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Bei jeder Kontrolle fragen mich die Beamten wo ich hin will und meistens was der Grund für meine Reise sei. Bin ich verpflichtet auf diese dumme Fragerei zu antworten?
Nein, sind Sie nicht, aber es vereinfacht die Sache. Sie können auch “irgendetwas” sagen. 🙂
Ist es möglich das Vorgehen der Polizisten irgendwie nachzuweisen? Hab ich das Recht auf ein Protokoll? Darf ich die Verkehrskontrolle filmen?
Das würde mich auch interessieren. Ihre Frage hat mich per google sogar erst auf diesen Artikel aufmerksam gemacht. FIlmen höchstwahrscheinlich nicht, aber ein Recht auf ein Protokoll müsste man doch haben?
Dort sollte ja lediglich vermerkt werden: “Wollte keinen Drogenschnelltest/Atemalkoholtest machen; Keine Ausfallerscheinungen bzw. nicht zu schnell; Sonst keine Auffälligkeiten”. Sodass man im Zweifel etwas hätte und die Polizisten nicht irgendwas behaupten können.
Hallo
Ich wurde die Tage nachts von der Polizei angehalten. Ich stimmte einem Alkoholtest vor Ort zu. Da ich etwas getrunken hatte ,fiel dieser leider mit 0.65 positiv aus. Ich war doch sehr verwundert da der Alkoholgenuss bereits mehrere Stunden zurücklag und ich auch nicht so viel getrunken hatte. Gut die Polizei nahm mich mit auf die Wache hier folgte ein weiterer Atemalkoholtest an einem stationären Gerät. Die Messung belief sich auf 0.62.. Wiederum wies ich dieBeamten auf meine Zweifel hin. Eine Blutentnahme käme mich sehr teuer und ich müsste in Vorkasse treten wurde abgewiegelt. Man teilte mir mit ich müsse mit 500.- Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot rechnen. Dann wollte man das ich dieser Strafe vor Ort durch Unterschrift zustimme dies verweigerte ich.
Nun meine Frage: ist das stationäre Atemalkoholmessgerät als Beweismittel denn ausreichend oder bedarf es in jedem Fall der Blutentnahme ?
Mfg
De jure mag das dargestellte über die 9-Punktemarke springen, de facto ist die Kernfrage wie gut sind Nerven, Vorschußmöglichkeiten und – vor allem – belastbares Beweismat.
Andererseits, Werbung ist nötig und der mündige Bü…. – Vielleicht denken Sie in der nächsten VK Danke, das es euch von der SchuPo gibt und die VK den einen Idioten aus dem verkehr zieht, der sonst vielleicht einen meiner Lieben oder mich im Suff erwischt hätte.
Schönen Sonntag
Sicherlich macht die Polizei (meist) einen guten und vor allem wichtigen Dienst an der Allgemeinheit. Darum ghet es in diesem Beitrag gar nicht, sondern viel mehr um die Frage, welche Hintertürchen bleiben offen, damit der Bürger sich gegen den Staat schützen kann. Das soll in keinem Fall die arbeit der Polizei schmählern.
R. KOROL
Es existiert eine Gesetzesgrundlage. An diese müssen sich Polizeibeamte halten.
Es muss immer ein hinreichender Verdacht bestehen, dass Alkohol bzw. Drogen konsumiert wurden.
Gerötete Augen sind zwar in der Summe anderer als Verdacht anzusehen, als Einzelverdacht jedoch unzureichend.
Es ist bestehendes Recht, den Alko- oder Urintest zu verweigern. Wenn man aufgrund seiner Rechtsausübung zur Polizeistation mitgenommen und eine Blutentnahme durchgeführt wird, ist diese Maßnahme eindeutig ein Verstoß gegen bestehendes Recht.
Die Folge: Freiheitsberaubung und Körperverletzung seitens des Polizeibeamten.
Das ist nunmal Fakt.
Mir sind Fälle bekannt, wo hauptsächlich Jugendliche ohne ersichtlichen Grund zum Urintest aufgefordert werden und sogar Blutentnahmen durchgeführt wurden. ERGEBNIS: 0,0…
Um das eigene Fehlverhalten zu begründen, erfinden einige Polizeibeamten entsprechende Ausfallerscheinungen. Scheilbar fällt es ein einigen Beamten schwer, das Recht des Bürgers zu akzeptieren. Hinweispflichten zum Recht der Aussageverweigerung, Hinzuziehung eines Anwalts werden fast völlig vernachlässigt.
Insofern kann ich Herrn RA Nierenz nicht nur verstehen, sondern begrüße es sogar, dass es jemand wagt, das Recht des Bürgers aufzuzeigen.
Servus
Unglaubliche Geschichten,toll geschrieben und wichtige Informationen. Rechte.
Dennoch möchte ich kurz zurück auf den Mandanten Bause kommen.
Er sollte sich dringend auf die konsumierte Biermenge festlegen.
Ich zitiere:
“Unser Mandant Willi Brause hatte sich mit einigen Freunden getroffen und dort DREI kleine Biere a 0,3 l getrunken.”
“Unser Mandant wurde etwas nervös. Wieviel Promille machen bei ihm ZWEI Bier a 0,3 l aus?”
“Da Willi Brause eine Fahne hatte, gab er zu, EIN Glas Bier getrunken zu haben.”
“Stellen Sie sich vor, Sie haben auf einer Feier ZWEI oder DREI Gläser Bier getrunken.”(fokus)
Nun ich werde das, das nächste mal auch machen. Also ich bin jetzt 5 mal in den letzten 12 Monaten aufgehalten worden und musste 4 mal davon blasen, jedesmal 0,0 Promille, da ich generell keinen Alkohol trinke wenn ich fahre. Also das nächste mal verweigere ich den Atemtest.