Eltern sind nicht zur Bezahlung einer Zweitausbildung verpflichtet
Das Oberlandesgericht hat in einem rechtskräftigen Beschluss festgestellt, dass Eltern nicht zur Finanzierung einer Zweitausbildung ihres Kindes verpflichtet werden können. Grundsätzlich gilt, dass Eltern verpflichtet sind, die Erstausbildung ihres Kindes gemäß dessen Neigungen und Begabung zu finanzieren. Findet das Kind nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung aus welchen Gründen auch immer keine Anstellung in seinem erlernten Beruf und absolviert aus diesem Grunde eine weitere Ausbildung in einem anderen Lehrberuf oder nimmt ein Studium an einer Hochschule auf, so trifft die Eltern…