15 Ermittlungsverfahren sind nicht 15 Straftaten – wann Straffälligkeit den subsidiären Schutz gefährdet
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Auch eine besondere Häufung erheblicher Rechtsverstöße kann zum Ausschluss vom subsidiären Schutz führen. Eine lange Strafakte macht Eindruck. Viele Ermittlungsverfahren, zahlreiche Strafanzeigen und mehrere Einträge lassen einen Betroffenen auf dem Papier schnell wie einen notorischen Straftäter erscheinen. Doch zwischen einer langen Strafakte und einer rechtlich tragfähigen Gefahrenprognose liegt ein erheblicher Unterschied. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 8. Juni 2026 – 1 C 26.25 – klargestellt, dass eine Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne des § 4 Abs….