Schadenersatz vom Jugendamt
BGH präzisiert die Voraussetzungen der Inobhutnahme und die Haftung bei rechtswidriger Trennung von Eltern und Kind Wenn das Jugendamt ein Kind aus seiner Familie nimmt, greift es schwerwiegend in das grundrechtlich geschützte Elternrecht ein. Eine solche Maßnahme kann zum Schutz des Kindes notwendig sein. Sie setzt jedoch eine konkrete Gefährdungslage, die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und eine verhältnismäßige Entscheidung voraus. Werden dabei Amtspflichten verletzt, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die verantwortliche Körperschaft in Betracht kommen. Mit Urteil vom 8. Oktober…