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Monat: November 2018

Vereinbarter Kündigungsschutz schützt Mieter auch nach Verkauf der Wohnung

Vereinbarter Kündigungsschutz schützt Mieter auch nach Verkauf der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer lesenswerten Entscheidung das Recht der Mieter gestärkt, die von ihremVermieter ein lebenslanges Wohnrecht vor dem Verkauf der Immobilie eingeräumt bekommen haben. Natürlich bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bei z.B. grob vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache oder bei Mietrückständen unberührt. Wenn der Vermieter nun das Mietobjekt verkauft, geht diese vertragliche Verpflichtung immer auf den Käufer der Mietsache über. Der neue Vermieter darf also dem Mieter nicht kündigen. Das Kündigungsrecht besteht ausschließlich beim Mieter selbst, wenn dieser sich…

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