(R)echt pervers
„Verbotene Gegenstände“ sollte man nicht haben, weil diese richtig Ärger mit der Justiz bedeuten können. Das sah ein Mandant auch so und gab deswegen sein verbotenes Butterflymesser zur amtlichen Entsorgung bei uns ab, damit der Polizei sein Name nicht bekannt würde. Da der Rechtsanwalt unter anwaltlicher Schweigepflicht steht, darf er der Polizei diesen auch gar nicht mitteilen. Eine durchaus gängige Art, die auch vom Staat gut gefunden wird, damit gefährliche Sachen aus dem Verkehr gezogen werden. Wir beauftragten damit einen…