(R)echt pervers

Von Daniel NierenzAllgemeines, Führen einer Waffe, Interessantes, Lesenswertes, Polizei, Strafrecht, Waffenrecht2 Kommentare

Verbotene Gegenstände“ sollte man nicht haben, weil diese richtig Ärger mit der Justiz bedeuten können. Das sah ein Mandant auch so und gab deswegen sein verbotenes Butterflymesser zur amtlichen Entsorgung bei uns ab, damit der Polizei sein Name nicht bekannt würde. Da der Rechtsanwalt unter anwaltlicher Schweigepflicht steht, darf er der Polizei diesen auch gar nicht mitteilen. Eine durchaus gängige Art, die auch vom Staat gut gefunden wird, damit gefährliche Sachen aus dem Verkehr gezogen werden.

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

Wir beauftragten damit einen unserer Mitarbeiter der Kanzlei, dies Butterflymesser bei der Polizei zur amtlichen Vernichtung abzugeben. Auf der Polizeiwache Siegen-Weidenau durfte er sich von dem PHK H. völlig unsinnig anhören, dass es absolut illegal wäre, einen verbotenen Gegenstand bei der Polizei zur Entsorgung abzugeben. Man wolle aber „kulanterweise“ auf eine Strafanzeige verzichten. Gestern erhielt unser Mitarbeiter trotzdem eine Anhörung von der Polizei als „Beschuldigter“ wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Schließlich ging es nicht um das „Führen“ einer Waffe, sondern darum, dass diese aus dem Verkehr gezogen wird, bevor jemand damit verletzt oder getötet wird. Aus unseren Augen ist das Polizeiwillkür und vollkommen an der Intention des Gesetzgebers vorbei. Dass wir in der Vergangenheit mehrfach mehrere tausend Schuss Munition, Granaten und Schusswaffen im Mandantenauftrag abgegeben haben, spielt dabei keine Rolle, oder?

Eins will uns die Polizei wohl damit sagen: Wenn Sie eine Waffe im Wald finden, lassen sie sie liegen und geben sie sie bloß nicht ab, auch wenn andere gefährdet werden oder Kinder sich damit erschießen könnten. Denn sonst droht Ihnen selber ein Strafverfahren gegen das Waffengesetz.

Wir finden das ganze (R)echt pervers. Ob wir Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erstatten wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, wissen wir noch nicht.