Rechtsschutz bietet Ausgleich der Klageforderung an…..
Unser Mandant macht einen Staatshaftungsanspruch gegen die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein geltend, weil er mit einem willkürlichen oder der Dummheit des ermittelnden Beamten geschuldeten Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz überzogen wurde. Da der Mandant Waffenbesitzer ist, war ein schnelles anwaltliches Handeln zwingend geboten. Die Waffenbehörde kann nämlich bereits im Ermittlungsverfahren eine Waffenberechtigung entziehen. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dann wegen „erwiesener Unschuld“ gemäß § 170 Strafprozessordnung – wie es in der Einstellungsverfügung hieß – ein und…