Rechtsschutz bietet Ausgleich der Klageforderung an…..

Von Katharina BatzAllgemeines, Führen einer Waffe, Interessantes, Kreispolizeibehörde, Polizei, Staatshaftungsanspruch, Strafrecht, Waffenrecht, Zivilrecht0 Kommentare

Rechtsanwältin BatzUnser Mandant macht einen Staatshaftungsanspruch gegen die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein geltend, weil er mit einem willkürlichen oder der Dummheit des ermittelnden Beamten geschuldeten Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz überzogen wurde. Da der Mandant Waffenbesitzer ist, war ein schnelles anwaltliches Handeln zwingend geboten. Die Waffenbehörde kann nämlich bereits im Ermittlungsverfahren eine Waffenberechtigung entziehen. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dann wegen „erwiesener Unschuld“ gemäß § 170 Strafprozessordnung – wie es in der Einstellungsverfügung hieß – ein und entschuldigte sich obendrein noch dafür, dennoch blieben die anwaltlichen Kosten der Strafverteidigung offen.

Diese machte der Mandant dann gegenüber der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein geltend, die diese Forderung als unbegründet ablehnte. Zwar hätten die Beamten einen Fehler gemacht, dieser wäre aber nicht vorsätzlich und somit unvermeidbar gewesen, so der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Also musste der Mandant Deckungszusage bei seiner Rechtschutzversicherung, der Rechtsschutz Union, einholen, um Klage gegen die Kreispolizeibehörde einzureichen.

Die Rechtschutzversicherung erkennt richtigerweise an, dass dieser Fall versichert ist und sie eigentlich Deckungszusage erteilen müsste, macht aber ein erstaunliches Angebot: Sie will die Klageforderung „übernehmen, wenn damit die Angelegenheit vollumfänglich erledigt ist und die Ansprüche des Versicherungsnehmers aus der Amtshaftung gegenüber der Gegenseite nicht weiter verfolgt werden.“

Warum tut die Versicherung dies? Amtshaftungsansprüche beginnen unabhängig von der Höhe des Anspruchs vor dem Landgericht. Und das ist der Rechtschutz viel zu teuer. Somit wählt sie das geringere Risiko und bezahlt den Schaden 🙂

Dem Mandanten soll es Recht sein.

 

In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016.