Kläger schon zwei Male verstorben
In einem kleinen Rechtsstreit, in dem wir den Beklagten vertreten, verstirbt plötzlich der Kläger drei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung bei Gericht. Das Amtsgericht stellt nun das Verfahren mit Beschluss ruhend, um den Erben die Möglichkeit zu geben, die Erbfolge zu klären und die Frage zu beantworten, ob der Rechtsstreit weiter geführt oder für erledigt erklärt werden soll. Das ist wichtig, weil die Erben nicht nur Haus, Auto und Geld, sondern auch alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen…