Kläger schon zwei Male verstorben

Von Daniel NierenzAllgemeines, Erbrecht, Interessantes, Lesenswertes, Mietrecht0 Kommentare
RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

In einem kleinen Rechtsstreit, in dem wir den Beklagten vertreten, verstirbt plötzlich der Kläger drei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung  bei Gericht. Das Amtsgericht stellt nun das Verfahren mit Beschluss ruhend, um den Erben die Möglichkeit zu geben, die Erbfolge zu klären und die Frage zu beantworten, ob der Rechtsstreit weiter geführt oder für erledigt erklärt werden soll. Das ist wichtig, weil die Erben nicht nur Haus, Auto und Geld, sondern auch alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen mit erben. Hierzu gehört auch ein anhängiges Klageverfahren. Bis jetzt waren neun Monate verstrichen.

Nach einiger Zeit meldet sich der gleiche Klägervertreter mit dem Hinweis, er vertrete nunmehr die Erbin und diese wolle das Klageverfahren weiter betreiben. Also weiter Austausch irgendwelcher Schriftsätze. Nach einigen weiteren Monaten terminiert das Gericht erneut. Nächsten Donnerstag sollte die mündliche Verhandlung endlich durchgeführt werden. Plötzlich rief der Mandant an, ihm wäre zugetragen worden, ein Leichenwagen wäre vor dem Haus der alleine lebenden Klägerin gesehen worden. Heute rief der Richter an und bestätigte den Tod.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde also erneut aufgehoben und das Verfahren ausgesetzt in der Hoffnung, dass sich nunmehr ein 3. Kläger meldet. Bis jetzt sind 18 Monate seit Klageeinreichung verstrichen.

Ist das ein gutes Omen? Das sind juristische Geschichten, die nur das Leben selber schreiben kann.