Bausparkasse darf Verträge unter bestimmten Bedingungen kündigen
Auch wenn es schon ausführlich in den Medien besprochen wurde, wollen wir die Presseerklärung des Bundesgerichtshofes zu seiner Entscheidung, dass Bausparkassen Verträge 10 Jahren nach Zuteilungsreife nicht vorenthalten. Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr….