Wenn das Jobcenter zwei Mal klingelt…….
Wenn es bei einem Hartz-IV-Bezieher unangekündigt an der Tür klingelt, könnte es ein Jobcenter-Mitarbeiter sein, der prüfen will, ob dieser noch Luxusgegenstände, Barvermögen oder anderes besitzt. Oder lebt er statt in einer WG in einer Beziehung und führt eine gemeinsame Haushaltskasse? Das Jobcenter darf in Zweifelsfällen Kontrollen vornehmen. Aber muss der Bürger den Kontrolleur überhaupt in die Wohnung lassen? Wer von Grundsicherung lebt, darf im Zweifelsfall vom Jobcenter auf seine aktuelle Wohnsituation hin überprüft werden. Der Bürger muss den Jobcenter-Mitarbeiter…