Wenn das Jobcenter zwei Mal klingelt…….
Von Katharina BatzAllgemeines, HartzIV, Interessantes, Jobcenter, Lesenswertes, Sozialrecht, Strafrecht2 KommentareWenn es bei einem Hartz-IV-Bezieher unangekündigt an der Tür klingelt, könnte es ein Jobcenter-Mitarbeiter sein, der prüfen will, ob dieser noch Luxusgegenstände, Barvermögen oder anderes besitzt. Oder lebt er statt in einer WG in einer Beziehung und führt eine gemeinsame Haushaltskasse? Das Jobcenter darf in Zweifelsfällen Kontrollen vornehmen. Aber muss der Bürger den Kontrolleur überhaupt in die Wohnung lassen?
Wer von Grundsicherung lebt, darf im Zweifelsfall vom Jobcenter auf seine aktuelle Wohnsituation hin überprüft werden. Der Bürger muss den Jobcenter-Mitarbeiter aber nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit in seiner Wohnung lassen.
Wenn Zweifel an den Angaben des Leistungsbeziehers bestehen, darf dieses die Lebenssituation überprüfen, weil etwa Nachbarn oder eine Ex beim Jobcenter Meldung gemacht haben. Auch die Frage, ob der Leistungsbezieher überhaupt in der angemeldeten Wohnung lebt oder woanders untergekommen ist. Dies läßt sich für die Behörde am besten klären, wenn dies jemand überprüft.
Allerdings ist die Unversehrtheit der Wohnung nach dem Grundgesetz geschützt. So ohne weiteres darf sich niemand Zutritt in die Wohnung verschaffen – selbst die Polizei oder die Staatsanwaltschaft benötigen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Zwar muss das Jobcenter seine Kontrolle nicht ankündigen, ist dann aber auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft des betreffenden Leistungsbeziehers angewiesen. Lässt dieser den Kontrolleur nicht in seine 4 Wände, darf das Jobcenter nicht daraus schließen, dass die Zweifel begründet sind. Vielmehr kann man die Jobcenter-Mitarbeiter auf einen anderen Termin verweisen, weil es zur Zeit nicht passt.
Dass ein Bezieher dann zwar seine Wohnung umräumen oder verdächtige Gegenstände verstecken könnte, bleibt im Risiko der Behörde.
Auch muss der Mitarbeiter sich ausweisen, einen Prüfauftrag vorlegen und mitteilen, warum die Kontrolle vorgenommen wird. Auch wenn sich viele nicht trauen, den Zutritt zu verweigern, gehen sie kein Risiko ein. Sich machen sich bei einer Verweigerung nicht verdächtiger.
Das Jobcenter darf aus diesem Grunde keine negativen Rückschlüsse ziehen. Das Jobcenter muss Beweise liefern, um den Leistungsbezug zu reduzieren oder einzustellen. Dass ein Bürger auf die Unverletzlichkeit der Wohnung besteht (ein Grundrecht aus der Verfassung), stellt keinen Beweis dar, dass er unzutreffende Angaben gemacht hat oder sonst wie betrügt. Eine unangemeldete Kontrolle zu verweigern, wird also weder eine strafrechtliche noch eine sozialrechtliche Sanktion nach sich ziehen.
Wer HartzIV bezieht, hat zwar eine gesetzliche Mitwirkungspflicht, seine individuellen Lebensumstände darzulegen und ggf. auch zu beweisen und muss mit dem Jobcenter kooperieren. Allerdings gilt dies nur dann, wenn anderweitig eine Aufklärung nicht oder nur erschwert möglich ist. Hierzu muss er aber vom Jobcenter über seine Rechte und Pflichten schriftlich aufgeklärt werden.
Er muss also bei einem angekündigten Besuch den Jobcentermitarbeiter hineinlassen und ihm auch eine Kontrolle der Lebensumstände ermöglichen. Wer also einen angekündigten Besuch verweigert, kann eben dann doch Ärger bekommen, in dem ihm Leistungen gekürzt oder gar gestrichen werden. Auch wird im Betrugsfall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Also ist es immer besser, bei einem unangekündigten Besuch dem Jobcenter-Mitarbeiter den Zutritt zu verweigern, um sich darüber Gedanken machen zu können, ob und wenn ja, was bei einer Kontrolle eben nicht vor die Augen eines Jobcenter-Mitarbeiters kommen sollte. Wer nämlich Leistungen bezieht, die ihm nicht zustehen, macht sich strafbar und wird in der Regel auch bestraft – meist mit einem Strafbefehl.
Und wenn das Jobcenter dann bei einem angekündigten Termin vorbeikommt, sollte jeder einen Beistand als Zeugen haben, damit sichergestellt ist, dass alles so passiert ist, wie es auch stattgefunden hat. Auf diesen Umstand machte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufmerksam.
Eine Kontrolle sollte also nie dann stattfinden, wenn man alleine ist. Und im Zweifelsfall melden Sie sich einfach bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Das Jobcenter klingel regelmäßig,fast täglich an der Tür obwohl ich sie aufgefordert habe einen Fristegerechten Termin von 14 Tagen zu vereinbaren.
In einen Generalverdacht wirde behauptet ,das ich mit mein Sohn in einer Haushaltgemeinschaft lebe.
Seit Jahren lebt mein im Umgangsrecht – bei Verwandten und Bekannten und ehemalige Jugend WG.
In Ausbildungszeiten besucht er mich 3-5 Tage in Woche und am Wochenenden sowie Ferien ist er überwiegend im Ausland und bei Freunden und Bruder.
In einer ER bewirke ich ein Rechtsurteil wo der Richter urteilt das mein Sohn mit mir keine Haushaltsgemeinschaft bildet und selbst versorgt ist über Kindergeld und Bafög.
Das Jobcenter muss die volle Miete übernehmen und darf kein Lebensunterhalt mit der Miete verrechnen.
Von 535,- wurde mir bereits der Härtefaltitel aufgrund der Obdachlosigkeit rechtsgebeugt und nur 435,- bezahlt so das ich 100,- von den Lebensunterhalt verechnen musste.
Nach der Berliner Senatstabelle und den Härtefall Titel der angeglichen werden muss ,wäre ich im Satz.
Hier lege ich auch noch Beschwerde ein.
Ich gewinne auch ein Teil der Klage die gegen die Einsparung von 2017 geht-die Nachzahlung habe ich bis heute nicht bekommen.
Das Gerichtsurteil- wird ignoriert und das Jobcenter zahlt immernoch nicht.
Ich reiche zwei ER-Vollstreckungsverfahren ein.
Morgen gehe ich zum Sozialamt und stelle Notsozialhilfe.
Jetzt klingel fast täglich das Jobcenter an der Tür und ich habe wiederholt einen Termin Fristgerecht von 14 Tage und bestehe auf das recht eines Beistands.
Ich habe Strafantrag gestellt und will morgen im Verwaltungsgericht-Sozialgericht und Amtsgericht-Zivilangelegenheite eine Klage einreichen auf Unterlassung Private Persönliche Belästigung durch Amtswege.
Ist es eine Straftat wenn sie Täglich Sturmklingel ca 3x….?
Vielen Dank für die Antwort
Herzliche Grüße
Jeanette Schirrmann
Nach 6 Jahren geht das Theater mit dem Jobcenter wieder los.In Coronazeiten ist mein Sohn in mein Haushalt eingezogen und hatte das Studium Mathematik abgebrochen aufgrund nicht funktionierendes Online Studium.
Seit dem bekommen wir H4 und Bürgergeld.
Jetzt hat er ein Architektur studium Platz bekommen und studiert.
Bewilligungsbescheid ist der niedrigste Bafögsatz.
Jetzt klingeln sie wie und denuzieren im Privatleben.
Sie behaupten mein Sohn wohnt nicht in mein Haushaltsgemeinschaft obwohl es sogar Beschlüsse-Urteil Mai 2023 mit Eidesstattliche Versicherung gibt.
Ich habe mein Hausrecht-ausgesprochen und Hausverbot erteilt und Termine mit Ankündigung ausgesprochen.
Mein Sohn bekommt kein Jobcenter-Unterhalt und Bafög liegt unter den Bürgergeldsatz ,mit eine ER sind wie im Sozialgericht.
Attest-aufgrund Stalking ist eingereicht.