BGH bejaht Rückforderung eines Jobcenters wegen Mietzahlung nach Vertragsende
Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob einem Jobcenter, das im Rahmen von Sozialleistungen Mietzahlungen versehentlich nach der Beendigung eines Mietverhältnisses direkt an den ehemaligen Vermieter überweist, ein Rückforderungsanspruch unmittelbar gegen den Vermieter zusteht oder ob dieser Anspruch gegen den Mieter als Empfänger der Sozialleistung direkt zu richten ist. In dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) bejaht dieser den unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen einen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende. Die Vermieter eines Einfamilienhauses, deren Mieter Leistungen für…