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Monat: April 2019

Amad A. und der deutsche Rechtsstaat

Amad A. und der deutsche Rechtsstaat

Dieser Fall ist geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu verlieren. Amad A., ein syrischer Kurde, war zuerst einige Monate in Siegen in einer Notunterkunft. Weil er in Ungarn bereits registriert wurde, schob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn im Wege eines Dublin-Verfahrens dorthin ab. Da Ungarn das Asylverfahren nicht rechtsstaatlich betreibt und somit seine Abschiebung rechtswidrig war, wurde Amad A. nach einer Entscheidung des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland nach Nordrhein-Westfalen zurück gebracht…

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