Der Führerschein soll schneller weg…..
Mitten in der Corona-Krise verschärft der Gesetzgeber das Straßenverkehrsrecht: Wer bis gestern erstmalig außerorts eine Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 41 km/h und innerorts von weniger als 31 km/h begangen hatte, durfte sich sicher sein, seinen Führerschein zu behalten. Waren bis gestern Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts erst ab 41 km/h und innerorts erst ab 21 km/h „führerscheingefährdend“, so hat der Gesetzgeber heimlich, still und leise und von vielen unbemerkt, die Höhe der Übertretung gesenkt. Ab heute gelten außerorts 26 km/h und 21 km/h…