Alte bei Open-Air unerwünscht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 5. Mai 2021 (VII ZR 78/20) entschieden, dass Veranstalter eines Konzerts selbst entscheiden können, wen sie bei einem Konzert reinlassen, wenn es keine Massenveranstaltung ist. Wenn der Veranstalter der Ansicht ist, dass „nur“ Personen mit einem bestimmten Alter Zugang hätten, kann dieser dies frei entscheiden. Dies kann sogar nach optischem Eindruck erfolgen. Ausgegrenzten Personen steht somit auch kein Anspruch wegen Diskriminierung gem. den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu. Eine Verkehrssitte, dass zu öffentlichen Veranstaltungen,…