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Monat: Januar 2024

BVerfG: Ausländer muss für Aufenthaltstitel nicht zurück ins Heimatland

BVerfG: Ausländer muss für Aufenthaltstitel nicht zurück ins Heimatland

Abgelehnte Asylbewerber, die zusammen mit einem deutschen Partner ein oder mehrere Kinder oder diese zusammen mit einem aufenthaltsberechtigten (ausländischen) Partner haben, werden von den Ausländerbehörden („ABH“) regelmäßig aufgefordert, das Visumsverfahren für eine Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland zu betreiben. Dies bedeutet, dass der Ausländer in sein Heimatland reisen muss, um von dort aus das Visumsverfahren zu betreiben. Diese oft zweckbefreite Praxis der ABH führt zur Unsicherheit, zur Entfremdung der Kinder vom ausreisenden Elternteil, zu hohen Kosten und weiterer…

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