Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Syrien
Es ist eine Sensation – wenn auch für viele Betroffene eine negative: In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschieden, dass einem Syrer die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes verweigert werden darf, so dass Abschiebungen nach Syrien (theoretisch) möglich sein könnten, da es keine allgemeine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung gäbe. Dies gilt zumindest für Straftäter. Im vorliegenden Fall war der Kläger außerhalb Deutschlands wegen Schleusertätigkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden….