Vergehen und Verbrechen
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist nicht zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“ unterschieden und auf alle Straftaten bezogen und „Verbrecher“ dementsprechend nicht selten als Synonym für „Straftäter“ gebraucht wird. Juristisch wird jedoch konsequent zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden (§12 StGB). Verbrechen haben eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr, Vergehen werden mit einer Mindeststrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Alle Straftaten sind also entweder Vergehen oder Verbrechen. Aber nicht alle Gesetzesverstöße sind Straftaten, denn es gibt ja noch die…