Manchmal kommt der Nikolaus…..
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) überrascht, weil dieser am heutigen Nikolaustag entschieden hat, dass ein Reiseveranstalter auch wegen Schlechterfüllung dann haftet, wenn ein Geisterfahrer während des Hoteltransfers vom Flughafen in den Reisebus fährt und dadurch der Urlauber schwer verletzt wird. Der Reiseveranstalter muss nun den vollen Reisepreis zurückzahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Es ist vollkommen unerheblich, ob der Reiseveranstalter Schuld an diesem Umstand hat. Im Einzelnen liest sich die Mitteilung des BGH wie folgt: Urteile vom 6. Dezember…