Grundsicherung: Vertrauensschutz für überzahlte Heizkostenzuschüsse?
Ein Jobcenter darf zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig war und damit kein Vertrauensschutz bestand. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Vorinstanz hatte das noch anders bewertet. Im Streitfall hatte eine Grundsicherungsbezieherin wegen eines Irrtums des Jobcenters – statt einmalig – monatlich 480 € erhalten. Darum geht es Im zugrunde liegenden Fall bezog eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg im Rahmen der Grundsicherung seit Jahren Zuschüsse für Heizöl, jeweils nach Einreichung der Rechnung. Für…