Zwei Herzen, schwarz-blau gefärbt – Die Rechtspflegerin und ihr Rechtsverständnis
Von Klaus J. StanekInteressantes, Lesenswertes, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen1 KommentareMan stelle sich eine Szene vor, die sich vermutlich so oder so ähnlich tatsächlich abspielt: Ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe betritt das Amtsgericht Siegen. Vielleicht geht es um eine einfache Grundbuchangelegenheit. Vielleicht auch um eine Betreuungssache, eine Hinterlegung oder ein anderes juristisches Verfahren. Er nimmt Platz vor einer Rechtspflegerin, deren Gesicht er nicht kennt, deren politische Haltung er nicht kennt – kennen müsste man sie aber?
Denn diese Frau, die da im Namen des Staates entscheidet, sitzt nicht nur hinter dem Schreibtisch der Justiz, sondern auch im Vorstand der AfD Siegen-Wittgenstein. Genauer: Sie ist Schriftführerin – zuständig für Protokolle, Kommunikation, Ordnung. Für die reibungslose Verwaltung einer Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
Eine Partei, die Geflüchtete als „Messermigranten“ diffamiert, die von „Remigration“ träumt – also der massenhaften Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Eine Partei, deren Vordenker das Grundgesetz lieber sähen, wenn es auf einem Kaffeefilter stünde.
Und mittendrin: eine Beamtin des Amtsgerichts, im Herzen der Justiz. Eine Rechtspflegerin, die Recht und Ordnung verwaltet – und gleichzeitig in einer Organisation mitwirkt, die sich selbst als „Widerstand gegen das System“ versteht.
Wie geht das zusammen?
Wer mit Justiz zu tun hat, darf erwarten, dass ihm der Staat neutral gegenübertritt. Ohne Gesinnungsfilter. Ohne politische Untertöne. Doch was, wenn die Person hinter dem Schreibtisch in ihrer Freizeit fleißig Protokoll führt – für Sitzungen, in denen darüber nachgedacht wird, wie man „Deutschsein“ wieder an Herkunft koppeln kann? In denen man die Zivilgesellschaft als „linksgrün unterwandert“ beschimpft und NGOs als „Systemhuren“?
Rheinland-Pfalz hat daraus Konsequenzen gezogen: Dort dürfen Mitglieder der AfD gar nicht erst in den Landesdienst. Denn wer für eine Partei tätig ist, die den Staat verächtlich macht, kann schlecht Teil dieses Staates sein. In Nordrhein-Westfalen aber scheint man noch dem trügerischen Bild der politischen Neutralität zu erliegen – selbst wenn die Mitgliedschaft bei einer offen demokratiefeindlichen Partei kaum als „neutral“ gelten kann.
Natürlich: Schriftführerin zu sein, ist kein Verbrechen. Es ist ein Ehrenamt. Ein organisatorischer Posten. Aber es ist eben auch eine bewusste Entscheidung. Niemand stolpert zufällig in eine Vorstandsrolle. Wer dort sitzt, der trägt nicht nur Verantwortung – sondern teilt auch die Grundhaltung. Die Menschenverachtung. Den Nationalismus. Den Hass auf Vielfalt.
Was bedeutet das für die Siegener Justiz? Für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger? Für den Gedanken, dass vor dem Gesetz alle gleich sind? Kann man sich wirklich neutral behandelt fühlen von jemandem, der für eine Partei schreibt, deren Bundestagsabgeordnete regelmäßig gegen „Genderwahn“ wettern, deren Redner auf Parteitagen „linksgrün versiffte“ Lehrer entlassen wollen – und deren Programm offen gegen zentrale Werte des Grundgesetzes wettert?
Man kann diese Doppelrolle nicht schönreden. Wer das Recht pflegt, kann nicht zugleich an seiner Zersetzung mitarbeiten. Das ist nicht „Meinungsfreiheit“, das ist ein Interessenkonflikt. Es untergräbt das Vertrauen in die Institutionen – und es normalisiert eine Partei, die nichts weniger will als Normalität.
Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Eine Rechtspflegerin als Schriftführerin eines linksradikalen Bündnisses, das den Staat als kapitalistisches Unterdrückungsinstrument bezeichnet. Der Aufschrei wäre gewaltig – und zurecht. Doch bei der AfD? Da schütteln viele nur müde den Kopf.
Vielleicht wird sich das bald ändern. Vielleicht erkennt auch Nordrhein-Westfalen, dass man nicht gleichzeitig in Robe und Parteijacke auftreten kann – jedenfalls nicht, wenn die Partei den Staat für eine lästige Hülle hält, die man abstreifen will wie einen zu eng gewordenen Mantel.
Bis dahin bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Und das Gefühl, dass das Recht in Siegen von jemandem mitgeschrieben wird, der seine ganz eigene Vorstellung von „Ordnung“ hat.
Es sind die existentiellen Abhängigkeiten von Entscheidungen der Gerichte, warum viele sich zurückhalten mit Beschwerden und Missständen – auch eben mit personellen – in den Gerichten, an die Öffentlichkeit zu gehen.