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Monat: Januar 2014

Landgericht Köln hebt redtube-Beschlüsse auf

Landgericht Köln hebt redtube-Beschlüsse auf

Das Landgericht Köln hat heute die ersten fraglichen redtube-Beschlüsse aufgehoben. Die restlichen Beschlüsse sollen in nächster Zeit aufgehoben werden, sofern entsprechende Beschwerden beim Landgericht eingegangen sind. Diese Form der Beschlüsse sind so genannte Abhilfebeschlüsse. Aus den Entscheidungsgründen: “Wie nunmehr u.a. durch die eingereichten Abmahnschreiben bekannt geworden ist, handelte es sich jedoch tatsächlich um Verletzungshandlungen, die durch das Ansehen eines so genannten „Streams“ auf der Plattform www.redtube.com begangen worden sein sollen, womit das Abspielen einer Video-Datei im Webbrowser des Nutzers im…

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Ist der Spuk vorbei ? U+C schließen Probleme mit dem Rechtebesitz nicht aus

Ist der Spuk vorbei ? U+C schließen Probleme mit dem Rechtebesitz nicht aus

Trotz vollmündiger Ankündigungen der Rechtsanwaltskanzlei U+C, die in den vergangenen Wochen tausende von Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen bei der Benutzung der Internet-Plattform www.redtube.com in Deutschland verschickt hatte, macht RA Thomas Urmann mittlerweile eine überraschende Kehrtwende. Hiess es noch letzte Woche aus der Kanzlei, nicht zahlende Abgemahnte würden verklagt werden, wurde gegenüber dem Focus eingeräumt, dass The Archiv AG wohl keine Rechte an den fraglichen Pornostreifen besitzen würde. Dieses war bereit in der öffentlichen Diskussion eines der Argumente, die geforderten Abmahngebühren…

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U+C unter gleicher Adresse wie Ole von Beust – wie der Redtube-Skandal weiter geht

U+C unter gleicher Adresse wie Ole von Beust – wie der Redtube-Skandal weiter geht

Die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) aus Regensburg hatte Anfang Dezember 2013 tausendfache Abmahnungen an mutmaßliche Nutzer der Internetplattform redtube.de geschickt. Aufgrund von Anzeigen von Rechtsanwälteermitteln nunmehr diverse Staatsanwaltschaften gegen den Verfasser dieser Abmahnungen, Rechtsanwalt Thomas Urmann. Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass  U+ C  schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist.  Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg…

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