U+C unter gleicher Adresse wie Ole von Beust – wie der Redtube-Skandal weiter geht
Von Katharina BatzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes7 KommentareDie Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) aus Regensburg hatte Anfang Dezember 2013 tausendfache Abmahnungen an mutmaßliche Nutzer der Internetplattform redtube.de geschickt. Aufgrund von Anzeigen von Rechtsanwälteermitteln nunmehr diverse Staatsanwaltschaften gegen den Verfasser dieser Abmahnungen, Rechtsanwalt Thomas Urmann. Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass U+ C schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet. Der Focus berichtet über diese Erkenntnisse:
RA Urmann sucht man auch vergeblich im Hamburger Telefonbuch. Die im Rechtsanwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer angegebene Telefonnummer 040-3499430 gehört auch nicht zu Rechtsanwalt Urmann, sondern der Rechtsanwaltssozietät Reinberg-Myer-von Beust (www.reinberg.de), unter der schönen Anschrift Elbchaussee 54 in Hamburg. Und in dieser Kanzlei ist kein geringerer als der ehemalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust, Partner und Miteigentümer.
Es stellen sich hierbei viele Fragen:
Wie kommt es, dass RA Urmann in der Kanzlei von Ole von Beust Unterschlupf bekommen hat? Ist er Untermieter? Wie ist er dort erreichbar? Dass eine Rechtsanwalts-GmbH, als deren Geschäftsführer Thomas Urmann firmiert, nicht mit einer Anwaltssozietät firmieren darf, ist in der BRAO geregelt. Hier scheint es dennoch der Fall zu sein.
Seine Pflichten sind die U + C und RA Urmann auch nicht nachgekommen, denn zu einer Rechtsanwaltskanzlei gehört immer die Einrichtung einer eigenen Kanzlei an jedem Standort. Sofern die U + C eine Zweigstelle betreiben sollte, so wäre diese der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Auch gehört zu einer Einrichtung einer Rechtsanwaltskanzlei der Betrieb einer eigenen Telefon – und Fax-Nummer. Diese darf – schon aufgrund des Datenschutzes – nicht einer anderen Rechtsanwaltskanzlei gehören.
Ob Ole von Beust naiv ist oder sich mit Urmann verbrüdert haben sollte, wird aus hiesiger Sicht nicht beurteilt, aber es erscheint recht unwahrscheinlich, dass dieser von dem “Unterschlupf” von Urmann keine Kenntnis gehabt haben sollte……
Die Rechtsanwaltskammer Hamburg wird sich mit dieser Frage jedoch noch intensiv befassen müssen.
Ergänzung: Ein befreundeter Rechtsanwalt war heute vor Ort in Hamburg und hat recherchiert, dass die Kanzlei Urmann unter der angegebenen Anschrift weder Briefkasten noch Kanzleischild aufweist. Statt dessen wurde er von ein Dame auf Grundstück angesprochen. Als er nach RA Thomas Urmann fragte, wurde ihm mitgeteilt, dass dieser nicht mehr unter der o.g. Anschrift residiere……. Ob diese Dame zur Kanzlei von Reinberg-Meyer-von Beust gehörte, ließ sich nicht ermitteln, ist jedoch wahrscheinlich.
Das Kanzleigebäude Reinberg-Meyer-von Beust an der Elbchaussee 54, wo RA Urmann vorgibt, eine Kanzlei zu betreiben.
Wählt man die Durchwahl – 290, so wird man direkt nach Regensburg weitergeleitet. Die Telefonnummer der Kanzlei Urmann in Hamburg entstammt einem Nummernblock der Kanzlei von Ole von Beust. Dies bestätigte auch RA Reinberg gegenüber dem Focus. So soll auch der Mietvertrag von RA Urmann Ende des Monats auslaufen.
Insgesammt erscheint die Residenz der Kanzlei U + C in Hamburg nicht mal eine Briefkastenadresse zu sein. Und die Kanzlei Reinberg – Meyer – von Beust scheint genau dieses zu wissen.
Wenn man das hier liest (http://www.ndr.de/regional/hamburg/elbphilharmonie915.html), sieht man, dass sich ein Ole von Beust viel leisten kann (auch Millionen versenken). Da geht ihm die Geschichte mit Urmann erst recht am A… vorbei.
U+C Rechtsanealtsgesellschaf hat ihren Sitz in Regensburg. So steht es zumindest im Impressem.
RA Urmann sitzt in Hamburg als Untermieter mit Sekretariatsservice.
Nach §29 BRAO kann er sich ohne weiteres von der Kanzleipflicht befreien lassen. (“Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien.”).
Ob die Hanseatische Kammer das aber noch deckt wenn Ole ihn gerade vor die Tür gesetzt hat darf bezweifelt werden.
Zitat:
“(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.”
Hier wird aber von § 59 i BRAO geredet. Also kein Schlupfloch, da § 29 BRAO nur § 27 Abs. 1 einschließt, oder seh ich da was falsch? Als RA-GMBH muss er immer noch hauptsächlich in seiner Hauptkanzlei tätig sein, und das ist er nicht.
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sind das, über die Urmann nur lachen wird. Das ganze Getöse um die vielleicht zu entziehende Zulassung ist mit diesem Schlupfloch zusammengefallen.
Pingback: Massenhafte Abmahnungen der Kanzlei U+C für The Archive AG wegen RedTube-Streaming (16. Update) | Abzocknews.de
Wir waren in der ersten Welle der Abmahnungen gleich mit dabei. Das erste war natürlich: Entsetzen. Ich findes es ganz großartig, dass sich so viele Rechtsanwälte dem Thema widmen, ohne dass sie direkt dafür etwas bekommen. Von Zeit zu Zeit schaue in nach dem aktuellen Stand. Heute schlafen wir wieder gut. Wer genau sich aus aunserer Familie dahinverklickt hat wissen wir nicht. 😉
Mein Lieblingartikel heute: Hoch gepokert, tief gefallen. Das trifft es!
http://www.portalderwirtschaft.de/pressemitteilung/205107/abmahnung-u-und-c-hoch-gepokert-tief-gefallen.html