Landgericht Köln hebt redtube-Beschlüsse auf

Von Daniel NierenzAllgemeines4 Kommentare

Das Landgericht Köln hat heute die ersten fraglichen redtube-Beschlüsse aufgehoben. Die restlichen Beschlüsse sollen in nächster Zeit aufgehoben werden, sofern entsprechende Beschwerden beim Landgericht eingegangen sind. Diese Form der Beschlüsse sind so genannte Abhilfebeschlüsse.

Aus den Entscheidungsgründen:

“Wie nunmehr u.a. durch die eingereichten Abmahnschreiben bekannt geworden ist, handelte es sich jedoch tatsächlich um Verletzungshandlungen, die durch das Ansehen eines so genannten „Streams“ auf der Plattform www.redtube.com begangen worden sein sollen, womit das Abspielen einer Video-Datei im Webbrowser des Nutzers im Raume steht. Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein”

Urteil im Volltext:
http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27—Abhilfeentscheidung-Streaming-Verfahren.pdf

Damit dürfte auch klar sein, dass Steaming eben nicht mit Download zu verwechseln ist. Weiter hat das Gericht in seiner Pressemitteilung dargestellt, dass der ebenfalls an den Abmahnungen beteiligte Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian einen Großteil seiner Mandate niedergelegt hat. Warum wohl? Diese Frage dürfte die Staatsanwaltschaft beschäftigen. In den Anträgen war wahrheitswidrig vom Download und nicht vom Streaming die Rede. Auch fragt sich das Gericht berechtigterweise, wie eine Software einen Direktzugriff zwischen den Servern beim Streamen ermitteln kann. Auch dieses wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben.

Wir können uns nicht vorstellen, dass die behaupteten Ansprüche seitens der Kanzleien Daniel Sebastian und U + C (Urmann + Kollegen, Regensburg) weiter verfolgt werden. Viel eher wird es Schadenersatzansprüche gegen die betreffenden Kollegen geben, in deren Haut wohl keiner stecken will.

Pressemitteilung:
http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27—Entscheidungen-in-Streaming-Abmahnungsfaellen.pdf