Kommunen verweigern sich anerkannten Flüchtlingen aus Notunterkunft
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nunmehr vielen Flüchtlingen aus Syrien und anderen Ländern den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat, erteilte das BAMF den anerkannten Flüchtlingen auch rechtliche Hinweise, dass diese nunmehr selbst eine Wohnung suchen, ALGII beantragen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. eine Berufsausbildung beginnen können. Die anfängliche Euphorie war groß. Eine siebenköpfige Familie aus Syrien – bestehend aus Vater, Mutter und fünf kleinen Kindern im Altern von einem bis acht Jahren – hatte es bis Siegen geschafft, wurde…