Kein Fahrverbot trotz Drogenfahrt mit Unfall
Unser heranwachsender Mandant hatte allen Grund zur Freude: Das Amtsgericht Frankfurt/ Main stellte das gegen ihn laufende Strafverfahren in der Hauptverhandlung ein, obgleich er mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis (THC) und THC-COOH (THC-Karbonsäure) im Blut einen Unfall verursacht hatte, was er auch zugab. Ausschlaggebend hierfür war die Weigerung des Ermittlungsrichters, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, da er den Unfall als nicht drogenspezifisch eingestuft hatte. Auch berücksichtigt werden musste bei der Beurteilung des Mandanten, dass der Angeklagte durch…