Kein Fahrverbot trotz Drogenfahrt mit Unfall
Von Daniel NierenzAllgemeines, Cannabis, Drogen, Drogenfahrt, Drogenkontrolle, Einstellung des Strafverfahrens5 KommentareUnser heranwachsender Mandant hatte allen Grund zur Freude:
Das Amtsgericht Frankfurt/ Main stellte das gegen ihn laufende Strafverfahren in der Hauptverhandlung ein, obgleich er mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis (THC) und THC-COOH (THC-Karbonsäure) im Blut einen Unfall verursacht hatte, was er auch zugab. Ausschlaggebend hierfür war die Weigerung des Ermittlungsrichters, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, da er den Unfall als nicht drogenspezifisch eingestuft hatte. Auch berücksichtigt werden musste bei der Beurteilung des Mandanten, dass der Angeklagte durch den in seinem Umfeld somit bekanntgewordenen Drogenkonsum erhebliche private Probleme bekommen hatte, die das Gericht in seine Gesamtbewertung einfließen ließ. Obgleich er auf unser Anraten hin vor Gericht keine Angaben zur Sache machte, zeigte er sich ebenfalls einsichtig, weil die Werte aus der Blutuntersuchung nicht wegzudiskutieren waren. Die Staatsanwaltschaft, die zuerst einen Entzug der Fahrerlaubnis wollte, wehrte sich allerdings anfänglich gegen die Tendenz des Amtsgerichts, das Verfahren gemäß § 47 JGG einzustellen, ließ sich aber letztendlich durch die Jugendrichterin vom Faktischen überzeugen. Jetzt muss er ein einige Sozialstunden absolvieren. Seinen Führerschein darf er somit behalten.
Das erste Mal, dass ich einen Blog Entry von euch nicht like. KEIN FÜHRERSCHEINENTTUG BEINDEOGEN AM STEUER MIT UNFALLVERURSACHUNG?! Jeder, der Alkohol trinkt und fährt, bekommt erhebliche Probleme! Was für eine Signalwirkung hat bitte so ein Urteil?!
Zu erst einmal würde ich die Schule noch einmal besuchen oder mir ein funktionsfähiges Keyboard kaufen, obgleich das Facebook ist, solch eine Ausdrucksweise ist einfach nur peinlich.
Falls sie den Blog-Eintrag auch nur ansatzweise verstanden haben, müsste Ihnen klar werden, dass laut Ermittlungsrichter keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Ich denke der Richter kann dies besser beurteilen als Sie, bin mir sogar ziemlich sicher.. Scheinbar sind Sie recht eingeschränkt, was das Wissen über den Konsum von Mitteln wie Cannabis angeht. Alkohol ist eine ganz andere Sache, das scheinen Sie aber nicht wissen zu können, wahrscheinlich geht das mit Ihrem beschränkten Allgemeinwissen einher. Die “Signalwirkung”, die dieses Urteil hat, ist das Herr Nierenz und Herr Staneck einen verdammt guten Job machen. Aber zeigen sie ruhig mit Ihrer Beschränktheit auf andere Leute, wundern Sie sich jedoch nicht über das Maß an Eingeschränktheit, dass man Ihnen zurordent. Peeeace
Dass keine Verbindung zwischen dem Drogen-Konsum und der Unfallverursachung vorlag* Der Straßenverkehr wurde in der Tat gefährdet.
Ich habe gerade den ein oder anderen Blog auf dieser Website gelesen, so auch diesen. Dahin gehend kann ich zustimmen, dass die Kanzlei offenbar gute Arbeit in diesem Fall geleistet haben muss.
Allerdings bin ich selbst auch ein regelmäßiger Teilnehmer am Straßenverkehr und kenne von Berufs wegen viele Cannabis-Konsumenten, da ich einen Pflegeberuf erlernt habe. Und egal was man sich anderswo erzählt: Meiner Erfahrung entsprechend war rund ein Viertel der anderen Auszubildenden aller Jahrgänge, die ich während meiner Ausbildung kennenlernte an regelmäßigen Cannabis-Konsum gewöhnt und durchaus als süchtig zu bezeichnen. Diese Damen und Herren fühlten sich auch nach ihrem Konsum noch in der Lage ein KFZ zu lenken, was meistens ohne Folgen blieb. In den Fällen in denen es eben doch Folgen gab, ihrerseits jedoch ohne rechtliche Konsequenzen, gab es auch keinerlei Einsicht etwas ändern zu müssen.
Daher sehe ich die Dinge in einem etwas anderen Licht. Im schlimmsten Fall ist deshalb nämlich ein sehr wichtiges Leben in Gefahr – mein eigenes!!
Aber natürlich ist es der Auftrag einer Kanzlei, ihre Mandanten zu vertreten. Es mag zwar in Sachen Eigenwerbung für solche Fälle nützen, wirft jedoch aus Sicht von gesetzestreuen Mitbürgern oder gar den Geschädigten solcher Drogenfahrt-Unfälle ein sehr negatives Licht auf Ihre Kanzlei. Hingegen fände ich es positiv wenn Sie noch erwähnt hätten, dass Ihr Mandant an Entziehungsmaßnahme oder dergleichen teilnahm und künftig seine Mitmenschen nicht aufgrund von Drogenfahrten in Gefahr bringen wird.
PS: Die erste Antwort wegen mangelnder Kompetenz an der Tastatur bzw. der deutschen Sprache zu kritisieren mag zwar angebracht und auch irgendwie lustig sein – wer hätte es nicht gemacht? Im Hinblick auf den unveränderten Sachverhalt des Blogs allerdings ist der Kommentar keinesfalls sachdienlich.
Ich hoffe meine Nachricht war sachlich genug, um nicht gleich ebenfalls von ‘boshafter Feder’ angefeindet zu werden.
Da hat der Mann aber Glück gehabt. Ich hatte keinen Unfall, keine Fahrauffälligkeiten, keine Ausfallerscheinungen oder sonst was. Wurde nach der ersten Kontrolle positiv auf dem Revier auf THC getestet und habe seitdem ein Hetzjagd am laufen. Nach der ersten Kontrolle war ja nicht Schluss, sondern jedes Wochenende hatte ich einen Streifenwagen vor meiner Einfahrt stehen, der mich nach Verlassen des Grundstückes kontrollierte. Der Urintest zeigt ja schön lange an und da konnte man ja richtig was rausholen bei mir. Ich rauche seitdem ich 14 bin größere Mengen Cannabis und hatte wie gesagt nie Probleme beim fahren. Eher im Gegenteil sogar! Mein Lappen ist dennoch weg. Schade das ich eure Seite erst jetzt entdeckt habe. Ich gehe mal davon aus, dass ich seit der ersten Kontrolle schon alles erdenkliche falsch gemacht habe. Übringens läuft diese Jagd auf mich schon seit 1 Jahr und es ist keine Woche her, dass ich wieder von der Polizei verfolgt und kontrolliert wurde. Natürlich wieder einfach nur so als allgemeine Kontrolle. Echt zum Haare raufen.