Corona-Einschränkungen
Durch den Corona-Anstieg werden wir die Schutzbedingungen in unserer Kanzlei verstärken. Hierfür bitte ich um Verständnis. Beurkundungen finden nach wie vor statt. Ich bitte allerdings darum, dass nur die an der Beurkundung unmittelbar beteiligten Personen zum Termin erscheinen. “Telefonbeurkundungen” oder Beurkundungen per Videokonferenz sind von Gesetzes her nicht möglich. Alle Besprechungstermine werden so weit wie möglich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Dies dient Ihrem Schutz. In den nächsten Wochen werden viele Tätigkeiten über das “Home Office” betrieben werden. Die Kanzlei…