Corona-Einschränkungen

Von Daniel NierenzAllgemeines0 Kommentare

Durch den Corona-Anstieg werden wir die Schutzbedingungen in unserer Kanzlei verstärken. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Beurkundungen finden nach wie vor statt. Ich bitte allerdings darum, dass nur die an der Beurkundung unmittelbar beteiligten Personen zum Termin erscheinen. “Telefonbeurkundungen” oder Beurkundungen per Videokonferenz sind von Gesetzes her nicht möglich.

Alle Besprechungstermine werden so weit wie möglich telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Dies dient Ihrem Schutz.

In den nächsten Wochen werden viele Tätigkeiten über das “Home Office” betrieben werden. Die Kanzlei ist nach wie vor in gewohnter Weise erreichbar, es kann aber sein, dass die bearbeitende Anwältin / der bearbeitende Anwalt nicht direkt erreichbar ist. Wir bieten Telefontermine an, um uns auf das Gespräch vorzubereiten.

Die Messenger-Dienste WhatsApp, Facebook und Instagram sind nicht sicher und werden von uns nicht regelmäßig überwacht. Eine Datenübermittlung kann daher nur nach Absprache erfolgen; Mandatsanfragen bitten wir im eigenen Interesse dringend auf anderen Kanälen zu tätigen.