Der Wahnsinn des Gifttiergesetzes in NRW
„Gifttiere gehören nicht ins Wohnzimmer“ – unter dieser plakativen und sicher nicht sachlichen Erwägung hat der Gesetzgeber in Düsseldorf das ab 01. Januar 2021 geltende Gifttiergesetz NW (GiftTierG; GV. NRW. 2020 S. 669) verabschiedet. Inhalt des Gesetzes ist, dass bestimmte giftige Tiere von Privatpersonen nicht mehr gehalten werden dürfen. Dies bezieht sich auf Giftschlangen, viele Skorpione und einige Spinnen. Bestehende Haltungen genießen aber Bestandsschutz – dürfen also von den Haltern weiter gehalten werden. Neuanschaffungen sind bei Androhung einer Freiheitsstrafe von…