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Monat: April 2024

Cannabisgesetz – Grenzwert liegt bei 7,5 g THC

Cannabisgesetz – Grenzwert liegt bei 7,5 g THC

Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung und unter Berücksichtigung des seit dem 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG) den Grenzwert der nicht (mehr) geringen Menge von Cannabis (bei Besitz) auf 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) unabhängig von der Bruttomenge ders vorliegenden Cannabismenge (also Marihuana oder Haschisch) festgelegt. Das bedeutet, dass jeder, der Cannabis mit mehr als diese 7,5 Gramm THC Wirkstoffgehalt besitzt, sich strafbar macht und Handel unterstellt wird. Zwar sind mittlerweile die im CanG genannten Strafen erheblich…

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