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Kategorie: Führen einer Waffe

Rechtsschutz bietet Ausgleich der Klageforderung an…..

Rechtsschutz bietet Ausgleich der Klageforderung an…..

Unser Mandant macht einen Staatshaftungsanspruch gegen die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein geltend, weil er mit einem willkürlichen oder der Dummheit des ermittelnden Beamten geschuldeten Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz überzogen wurde. Da der Mandant Waffenbesitzer ist, war ein schnelles anwaltliches Handeln zwingend geboten. Die Waffenbehörde kann nämlich bereits im Ermittlungsverfahren eine Waffenberechtigung entziehen. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dann wegen „erwiesener Unschuld“ gemäß § 170 Strafprozessordnung – wie es in der Einstellungsverfügung hieß – ein und…

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(R)echt pervers

(R)echt pervers

„Verbotene Gegenstände“ sollte man nicht haben, weil diese richtig Ärger mit der Justiz bedeuten können. Das sah ein Mandant auch so und gab deswegen sein verbotenes Butterflymesser zur amtlichen Entsorgung bei uns ab, damit der Polizei sein Name nicht bekannt würde. Da der Rechtsanwalt unter anwaltlicher Schweigepflicht steht, darf er der Polizei diesen auch gar nicht mitteilen. Eine durchaus gängige Art, die auch vom Staat gut gefunden wird, damit gefährliche Sachen aus dem Verkehr gezogen werden. Wir beauftragten damit einen…

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