Corona und Notar
Von Daniel NierenzAllgemeines0 KommentareSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenIm Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen weise ich als Notar auf Folgendes hin:
Sie haben einen Anspruch darauf, dass ein Notar Ihnen Urkunden fertigt (sog. “Urkundsgewährleistungsanspruch“). Dies macht zur eigentlichen Beurkundung einen Termin in meiner Kanzlei erforderlich, auch für Unterschriftsbeglaubigungen. Für die Beglaubigung von Kopien benötige ich das Originaldokument, das ich Ihnen mit der beglaubigten Kopie wieder zurückschicken kann.
Mein Büro ist darauf bedacht, Sie in größtmöglichem Umfang zu schützen. Sehr viel an Vorbereitung kann auch telefonisch besprochen werden. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
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