Corona und Notar

Von Daniel NierenzAllgemeines0 Kommentare

Im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen weise ich als Notar auf Folgendes hin:

Sie haben einen Anspruch darauf, dass ein Notar Ihnen Urkunden fertigt (sog. “Urkundsgewährleistungsanspruch“). Dies macht zur eigentlichen Beurkundung einen Termin in meiner Kanzlei erforderlich, auch für Unterschriftsbeglaubigungen. Für die Beglaubigung von Kopien benötige ich das Originaldokument, das ich Ihnen mit der beglaubigten Kopie wieder zurückschicken kann.

Mein Büro ist darauf bedacht, Sie in größtmöglichem Umfang zu schützen. Sehr viel an Vorbereitung kann auch telefonisch besprochen werden. Bitte machen Sie davon Gebrauch.