Schlagwort: Mietrecht

10 Juli

Aufrechnung mit verjährten Schadenersatz im Mietrecht zulässig

Von Klaus J. StanekAllgemeines0 Kommentare

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung

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30 Nov.

Vereinbarter Kündigungsschutz schützt Mieter auch nach Verkauf der Wohnung

Von Daniel NierenzInteressantes, Mietrecht, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen0 Kommentare

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer lesenswerten Entscheidung das Recht der Mieter gestärkt, die von ihremVermieter ein lebenslanges Wohnrecht vor dem Verkauf der Immobilie eingeräumt bekommen haben. Natürlich bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bei z.B. grob vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache oder bei Mietrückständen unberührt. Wenn der Vermieter nun das Mietobjekt verkauft, geht diese vertragliche Verpflichtung immer

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02 Aug.

Rechtsanwältin Elke Dausacker verstärkt die Kanzlei Nierenz & Batz

Von Daniel NierenzAllgemeines, Asyl, Ausländerrecht, Rechtsanwältin0 Kommentare

  Frau Rechtsanwältin Elke Dausacker, als Rechtsanwältin seit 2006 zugelassen, hat in Mainz Jura studiert und das 1. juristishe Staatsexamen absolviert. Nach dem Referendariat und dem 2. Staatsexamen am Landgericht Koblenz und einer kurzen Tätigkeit in Wiesbaden fand Elke Dausacker mit Familie ihren Weg ins schöne Netpherland, wo sie als Rechtsanwältin ihre eigene Kanzlei am

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07 Feb.

Vermieter muss Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern plausibel belegen

Von Martin HilleAllgemeines, Interessantes, Mietrecht0 Kommentare

Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt. Die Beklagten waren Mieter einer 94 qm großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin. Die gesamte Wohnfläche

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