Verteidigung legt Revision im „Babyleichen-Prozess“ ein

Von Daniel NierenzBabyleichen-Prozess, Interessantes, Lesenswertes, Polizei, Strafrecht0 Kommentare

Nachdem unsere Mandantin am 05. Mai 2015 im so genannten „Babyleichen-Prozess“ durch das Schwurgericht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden ist, hat die Verteidigung nach Rücksprache mit der Angeklagten gemeinsam beschlossen, Revision gegen das Urteil einzulegen, da aus Sicht der Verteidigung einige nicht unerhebliche Verfahrensfehler zu Lasten unserer Mandantin zu rügen sind. Die Verteidigung hatte ausführlich dargelegt, warum sie für die Angeklagte Freispruch beantragt hatte.

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

RA Daniel Nierenz, Fachanwalt für Strafrecht

Die Revisionsfrist läuft am morgigen Dienstag, den 12. Mai 2015, ab. Nun hat die Schwurgerichtskammer Zeit, das Urteil schriftlich ausführlich zu begründen und den Verfahrensbeteiligten zuzustellen. Ab Zustellung des schriftlichen Urteils erhält die Verteidigung einen Monat Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Danach muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob der Revision stattgegeben werden kann. Dies wird einige Monate dauern.

Den Haftbefehl gegen unsere Mandantin hat das Landgericht Siegen aufgehoben. Unsere Mandantin befindet sich nunmehr in stationärer Therapie, um ihre Erkrankung erfolgreich behandeln zu lassen. Die Behandlung wird voraussichtlich einige Monate dauern.