Freispruch bleibt Freispruch – keine erneute Anklage
Die Sache ist eigentlich klar: Wer einmal verurteilt ist, darf in dieser sache nicht erneut angeklagt werden. Hierbei muss man berücksichtigen, dass auch ein Freispruch ein Urteil darstellt. wer also rechtskräftig vom Vorwurf einer Straftat freigesprochen wurde, darf laut einer Entscheidung des bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht noch einmal wegen derselben Tat angeklagt werden. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der steten Entwicklung der Kriminaltechnik neue Beweismittel zur Verfügung stehen, die eine Täterschaft des Beschuldigten sehr wahrscheinlich machen (Urteil vom 31. Oktober…