Cannabis und Führerschein – was wird gelten?
Die Kriminalisierung von Cannabis endet zum 1.4.24. Nicht geklärt ist die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer schwammigen Entscheidung einen Grenzwert von 1ng/ml festgelegt, bei der die Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich wäre. Dieser Wert stellt einen Grenzwert der Nachweisbarkeit im Blut dar. Mittlerweile ist man inhaltlich weiter und weiß, dass auch höhere Werte unbedenklich. Aber wo beginnt die Beeinträchtigung im Straßenverkehr. Experten sind sich da nicht ganz einig. THC ist die psychoaktive Substanz im Cannabis und führt bei…