Gegen einen Mandanten ermittelt eine Staatsanwaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB). Der Mandant hatte mit seinen Geschwistern vor Jahrzehnten eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus geerbt. Die Erbengemeinschaft hatte ebenfalls seit Jahrzehnten eine Hausverwaltung beauftragt, die Wohnung zu betreuen. In dem Bundesland besteht seit dem 1. Janaur 2015 die Verpflichtung des Vermieters,
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Gestern war eine Demonstration mit etwa 600 Teilnehmern vor dem Justizgebäude Siegen, um gegen den fragwürdigen Freispruch eines Richters gegen seinen Kollegen des Amtsgerichts Siegen ihre grundgesetzliche verbürgte Meinungsfreiheit kund zu tun. 600 vornehmlich ältere Personen konnten sich trotz Kälte aufraffen, öffentlich ihre Meinung zu sagen, welches Vertrauen sie in die Siegener Justiz noch haben.
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„Verbotene Gegenstände“ sollte man nicht haben, weil diese richtig Ärger mit der Justiz bedeuten können. Das sah ein Mandant auch so und gab deswegen sein verbotenes Butterflymesser zur amtlichen Entsorgung bei uns ab, damit der Polizei sein Name nicht bekannt würde. Da der Rechtsanwalt unter anwaltlicher Schweigepflicht steht, darf er der Polizei diesen auch gar
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